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Widerruf eines Testaments

... Kehrt - marsch!

 

 

Zweifellos: Was Sie über Ihren Nachlass verfügen, können Sie zu jeder Zeit nicht nur ändern, sondern sowohl ein notarielles wie auch ein eigenhändiges Testament willkürlich widerrufen. Befolgen Sie dabei aber die gesetzlichen Regeln, damit die Früchte Ihres Daseins nach Ihrem Ableben auch tatsächlich dorthin fallen, wo Sie es möchten.

Die Möglichkeiten

Widerrufen können Sie Ihre letztwillige Verfügung, indem Sie...

... Ihr Testament einfach vernichten

Sie können Ihr Testament zerknüllen und in den Papierkorb werfen. Die letztwilligen Verfügungen werden dadurch aufgehoben.

... Ihr Testament mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen

Wollen Sie das widerrufene Testament Ihrer Nachwelt nicht vorenthalten, lassen Sie es den ehemals begünstigten Nachkommen als letzten Gruß zurück mit dem Vermerk "ungültig". Unterschreiben Sie den Zusatz sicherheitshalber und vermerken Sie Ort und Datum.

... ein neues Testament mit widersprechendem Inhalt verfassen

Eine frühere Verfügung wird durch die Errichtung eines neuen Testaments in den Teilen aufgehoben, mit denen es in Widerspruch steht. Allerdings bleibt das frühere Testament in den Teilen wirksam, aus denen sich kein Widerspruch mit dem neuen ergibt. Wichtig ist die Datumsangabe, damit später problemlos nachvollzogen werden kann, welches das 'jüngere' Testament ist.

... ein Widerrufstestament errichten

Aus diesem neuen Testament muss sich die Aufhebung des bisherigen ergeben. Ein notarielles Testament können Sie auch durch ein privatschriftliches Testament widerrufen und umgekehrt.

... die Rücknahme des notariellen Testaments aus der amtlichen
Verwahrung vornehmen

Überlegen Sie es sich gut, wenn Sie ihr notarielles Testament aus der Obhut amtlicher Verwahrung nehmen möchten. Dies wird nämlich automatisch als Widerruf des gesamten Testamentes gewertet und das Testament verliert seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall ein neues (handschriftliches oder notarielles) Testament verfassen müssen. Wegen dieser einschneidenden Rechtsfolge dürfen Sie das als Erblasser nur persönlich. Sie werden außerdem über die Folgen der Rücknahme belehrt.

Nehmen Sie Ihr handschriftliches Testament aus der amtlichen Verwahrung, hat dies noch keine rechtlichen Folgen. Es bleibt gültig, bis es widerrufen wird.

Beim Widerruf gemeinschaftlicher Testamente müssen einige Besonderheiten beachtet werden.

Die Folgen

Widerrufen Sie Ihr Testament, gilt dieses als aufgehoben. Dadurch gilt nach Ihrem Tod wieder die gesetzliche Erbfolge, sollten Sie nicht ein neues Testament verfassen oder ein noch älteres Testament vorhanden sein.

Vom Widerruf des Widerrufes

Sollten Sie in einem Wutanfall Ihr Testament zerrissen haben und dann Reue verspüren, sparen Sie sich den Versuch der Reparatur mit Klebeband. Zur Strafe und zur Wirksamkeit müssen Sie alles neu schreiben!

Im Übrigen können Sie den Widerruf Ihres Testamentes meist widerrufen. Dann ist das ursprüngliche Schriftwerk so wieder in Kraft, als hätten Sie es nie angetastet.

Nehmen Sie allerdings Ihr notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung, gilt es nicht mehr. In diesem Fall müssen Sie es neu errichten.

Tipp!

Bevor Sie Ihre Nachkommenschaft mit Widerrufen von Widerrufen verwirren, vernichten Sie besser, was nicht mehr gültig ist und schreiben Sie neu!


Wichtige Vorschriften:
§ 2253 BGB Widerruf eines Testaments
§ 2255 BGB Widerruf durch Vernichtung oder Veränderung
§ 2254 BGB Widerruf durch Testament
§ 2256 BGB Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtl. ...
§ 2258 BGB Widerruf durch ein späteres Testament

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Zuletzt aktualisiert am 15.02.2011

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