Für ein Testament ist es (beinahe) nie zu spät. Selbst, wenn sich Ihr Ende durch eine plötzlich auftretende Krankheit oder einen demnächst absehbaren Unglücksfall bereits recht deutlich abzuzeichnen scheint, sollte Ihnen Ihr letzter Wille nicht egal sein.
Formen
Um trotz eines gewissen Zeitdrucks wirksam über Ihr Vermögen zu verfügen, können Sie sich auf die Sonderregelung des Nottestamentes berufen.
Beispiel:
Sie erleiden plötzlich einen Schlaganfall mit akuter Lebensgefahr.
Bürgermeistertestament
Wer zuständig ist
Wenden Sie sich wegen eines Nottestamentes an Ihren Bürgermeister, wenn Sie
- mit Ihrem Ableben rechnen, ohne vor einem Notar Ihr Testament errichten zu können oder
- sich an einem Ort aufhalten, der durch außerordentliche Umstände derart abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist
In Fällen wie diesen, darf ausschließlich der Bürgermeister oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter für Sie amtieren. Sonstige Kommunalbedienstete sind nicht befugt, an Stelle des Bürgermeisters an der Errichtung des Bürgermeistertestaments mitzuwirken.
Wer unverzichtbar ist
Außer dem Bürgermeister müssen noch
zwei weitere Zeugen an der Beurkundung teilnehmen. Künftige und im Testament benannte Erben oder Testamentsvollstrecker sind als Beobachter allerdings ausgeschlossen.
Die Testamentserrichtung
Sie können Ihren letzten Willen vor dem Bürgermeister und den Zeugen
- mündlich erklären. Diese Erklärung ist in eine Niederschrift aufzunehmen.
- In Betracht kommt daneben die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift mit der Erklärung, dass sie den letzten Willen enthalte.
Die vom Bürgermeister angefertigte Niederschrift über die Testamentserrichtung wird von ihm in Ihrer und der Anwesenheit der Zeugen vorgelesen.
Haben Sie die Niederschrift mit Ihrer Unterschrift genehmigt, unterschreiben sowohl der Bürgermeister als auch die beiden Zeugen.
Dreizeugentestament
Wer unverzichtbar ist
Es ist nicht auszuschließen, dass Ihnen auch der Bürgermeister oder dessen Vertreter nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.
Vor drei Zeugen können Sie unter dem Zeitdruck naher Todesgefahr ein Nottestament errichten, wenn außerordentliche Umstände vorliegen wie
- Hochwasser
- Verschüttung
- Katastrophen
und die Errichtung des Testaments vor einem Notar aus diesem Grund nicht möglich oder erheblich erschwert ist.
Die Testamentserrichtung
Als unmittelbar vom Tode bedrohter Erblasser müssen Sie vor drei Zeugen mündlich Ihren letzten Willen erklären. Noch zu Ihren Lebzeiten ist hierüber eine Niederschrift anzufertigen.
Diese muss Ihnen vorgelesen, genehmigt und unterschrieben werden.
Seetestament
Eine Notlage ist nicht erforderlich, damit Sie auch auf See über die Weitergabe Ihres Vermögens entscheiden können. Trotzdem verstehen Juristen darunter eine
außerordentliche Testamentsform.
Örtliche Voraussetzung
Ein Seetestament können Sie als
außerordentliche Testamentsform errichten, wenn Sie sich während einer Seereise außerhalb eines inländischen Hafens befinden. Liegt das Schiff in einem ausländischen Hafen, zählt dies so lange zur Seereise, wie Sie nicht von Bord gehen.
Kurze Vergnügungsfahrten oder Sportfahrten fallen ebenso wie Fischereifahrten nicht unter den Begriff der "Seereisen".
Die Testamentserrichtung
Die Vorschriften für das Dreizeugentestament gelten entsprechend auch für das Seetestament.
Verstöße gegen die Testamentserrichtung
Formelle Erfordernisse müssen bei den aufgeführten Testamentsformen trotz Stresses und Zeitdrucks eingehalten werden.
Das Nottestament ist
unwirksam, wenn gegen wesentliche Erfordernisse der Testamentserrichtung verstoßen wurde. Zum Beispiel, wenn
- keine Zeugen zugezogen wurden
- die Zeugen nicht dauerhaft anwesend waren
- die gefertigte Niederschrift nicht vorgelesen wurde.
Nottestament als Provisorium
Sollten Sie Ihr Not- oder Seetestament mehr als drei Monate überleben, müssen Sie sich unter "normalen" Umständen nochmals über die Verteilung Ihres Nachlasses kümmern. Denn die beschriebenen außerordentlichen Testamente sind nur provisorisch für drei Monate gültig. Diese Frist läuft jedoch nicht an, solange Sie nicht in der Lage sind, ein Testament vor einem Notar zu errichten.
Die Ausnahme
Sollten Sie beim Bürgermeistertestament Ihren letzten Willen handschriftlich verfasst und unterschrieben haben, entspricht dies den Erfordernissen eines privatschriftlichen Testamentes. Dann müssen Sie auch bei dieser Testamentsform kein Verfallsdatum Ihres Vermächtnisses befürchten.
Wichtige Vorschriften:
§ 2250 BGB Nottestament vor drei Zeugen
§ 2249 BGB Nottestament vor dem Bürgermeister
§ 2251 BGB Nottestament auf See