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Inhaltliche Änderung eines Testaments

... Regelungen ohne Mindesthaltbarkeitsdatum
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob der Inhalt des handschriftlichen Testaments tatsächlich noch Ihrem letzten Willen entspricht. Sie sollten dabei die aktuellen Ereignisse im Kreis Ihrer Erben mit den damaligen Umständen beim Formulieren Ihres letzten Willens vergleichen.

Ändern oder ergänzen Sie rechtzeitig Ihr Testament, sofern
  • Ehescheidung,
  • neue Bindungen,
  • missratene Zöglinge
Einfluss auf die Verteilung Ihres Lebenswerkes nach Ihrem Tode nehmen.

Klarheit als Gebot der (letzten) Stunde

Änderungen oder Ergänzungen an Ihrem Testament sind jederzeit möglich und müssen von Ihnen persönlich handschriftlich vorgenommen werden.

Sie können Ihren letzten Willen durch Streichungen oder Ungültigkeitsvermerke verändern oder Ihre Änderungen und Ergänzungen als Nachtrag formulieren, den Sie mit Orts- und Datumsangabe und Ihrer Unterschrift versehen.

Achten Sie dabei auf handschriftliche Sorgfalt. Bringen Sie Ihre Nachwelt durch unklare oder unleserliche Änderungen Ihres testamentarischen Schriftwerkes nicht ins Rätseln! Ihr letzter Wille hat schließlich bedeutende rechtliche und wirtschaftliche Wirkungen.

Tipp!

Verfassen Sie Ihren letzten Willen lieber neu, bevor Ihr letzter Wille durch Streichungen und Zusätze den verwirrenden Eindruck eines Schulaufsatz-Entwurfes erweckt.

Formalien

Scheuen Sie trotzdem die Mühe einer Neuauflage Ihres Testamentes, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Veränderungen in eine wirksame Form bringen.

Wichtig ist, dass Sie
  • erstens die Änderungen oder Zusätze eigenhändig schreiben und unterschreiben
  • zweitens den Ort und das Datum der Änderung vermerken, weil stets die zeitlich letzte von mehreren sich widersprechenden Verfügungen gültig ist.

Wichtige Vorschriften:
§ 2302 BGB Unbeschränkbare Testierfähigkeit
§ 2247 BGB Eigenhändiges Testament
§ 2257 BGB Widerruf des Widerrufs
§ 2256 Abs. 2 BGB Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus ...

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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