Es erfordert von Ihnen solide Hand- und Kopfarbeit: Das handgeschriebene Testament - der klassische Weg, Ihren Hinterbliebenen letzte Anweisungen zu erteilen. Im Zweifel stehen Sie ja zu einem klärenden Hinweis nicht mehr zur Verfügung.
So und nicht anders!
Sie müssen Ihren letzten Willens weder in Schönschrift ohne Tippfehler noch auf besonderem Papier niederlegen.
Ihr eigenhändig verfasstes Testament
müssen Sie aber
- persönlich schreiben
Ihr Testament ist eine Urkunde, die Sie persönlich mit der Hand schreiben müssen. Nur dann ist sie wirksam.
Tipp!
Lassen Sie das Testament nicht von einem Angehörigen schreiben. Selbst wenn Sie mit Ihrer Unterschrift den Inhalt bestätigen. Ein Stellvertreter-Testament ist unwirksam.
- eigenhändig unterschreiben
Ohne Ihre Unterschrift ist das Testament ebenfalls unwirksam und für die von Ihnen bedachten Erben wertlos.
Ganz falsch!
Nicht wirksam ist ein Testament, das
- mit der Schreibmaschine oder am Computer geschrieben wurde
- auf Tonband gesprochen wurde
- von einer anderen Person geschrieben und nur von Ihnen unterzeichnet wurde.
In diesen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die Sie mit dem Testament ja gerade außer Kraft setzen wollten.
Soll, muss aber nicht ...
Das eigenhändige Testament sollen Sie ...
... mit Vor- und Familiennamen unterschreiben.
Sie können Ihr Testament zwar auch beispielsweise mit "Euer Paule" unterzeichnen, wenn das keinen Zweifel an Ihrer Identität offen lässt. Auf der sicheren Seite sind Sie allerdings, wenn Sie Ihren Vor- und Zunamen unter Ihr Schriftwerk setzen. Eine zwingende Form für Ihre Unterschrift ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen.
... mit Orts- und Datumsangabe versehen.
Sie können Ihren letzten Willen mit Orts- und Datumsangabe versehen, unbedingte Wirksamkeitsvoraussetzung ist dies aber ebenfalls nicht. Aus Beweisgründen sollten Sie aber auf das Datum auf keinen Fall verzichten. Sind nämlich mehrere und sich widersprechende Testamente verfasst, gilt allein das mit dem jüngsten Datum.
Vorteile des handschriftlichen Testaments
Die
Vorteile des handschriftlichen Testaments liegen klar auf der Hand:
Es ist schnell und kostengünstig
- zu erstellen
- zu ändern
- zu widerrufen.
Die Nachteile des handschriftlichen Testaments
Die
Nachteile sind nicht so offensichtlich:
- Ein mit der Hand geschriebenes Testament reicht Behörden und Kreditinstituten nicht als Erbnachweis aus. Ihre Erben müssen nach Ihrem Ableben zusätzlich einen Erbschein beantragen, dessen Erteilung höhere Kosten verursachen kann als die Errichtung eines notariellen Testamentes.
- Ein ohne die Ratschläge eines Fachmanns abgefasstes Testament führt im nachhinein oft wegen unklarer Regelungen zu unnötigen Streitigkeiten.
- Meist werden privatschriftliche Testamente zu Hause aufbewahrt und können leicht verloren gehen oder bewusst von einem nicht ausreichend bedachten Angehörigen vernichtet werden.
Wägen Sie anhand Ihrer persönlichen Situation die Vor- und Nachteile ab: Sind Sie blutjung und Ihre Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen, bietet sich ein eigenhändiges Testament an. Andernfalls kann ein notarielles Testament von Vorteil sein.
Wichtige Vorschriften:
§ 2247 Abs. 1 BGB Eigenhändiges Testament