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Aufbewahrung eines Testaments

... der letzte Wille - verzweifelt gesucht
Wo Sie den letzten Gruß an Ihre Erben aufbewahren, ist Ihnen überlassen. Ersparen Sie aber in der "Stunde Null" Ihren Angehörigen unnötige Suchaktionen.

Entweder ...

Informieren Sie eine vertrauenswürdige Person von der Existenz Ihres letzten Willens. Diese wird im Ernstfall dafür sorgen, dass Ihr eigenhändiges Testament schnell gefunden und dem Nachlassgericht beim Amtsgericht Ihres Wohnortes vorgelegt wird.
Sie können auch einer Vertrauensperson das Testament mit der Bitte um Aufbewahrung überlassen. Im Erbfall muss diese dann das Testament unverzüglich dem Gericht überlassen.

... oder

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Testament bei einem Amtsgericht (in Baden-Württemberg beim Notariat) hinterlegen. Als Quittung erhalten Sie den Hinterlegungsschein. Verwahren Sie ihn sicher.
Das zuständige Standesamt informiert das Amtsgericht zu gegebener Zeit von Ihrem Ableben. Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig, jedoch besonders bei höheren Nachlasswerten empfehlenswert.
Hätten Sie beispielsweise 150.000 Euro zu verteilen, zahlen Sie für die Testamentshinterlegung etwa 70 Euro Gerichtsgebühren.
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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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