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Pflichtteil

Erbrecht: Pflichtteilsansprüche und Enterbung
Gib Almosen, so dass deine Kinder nicht um sie betteln müssen.
(Spruchweisheit aus Dänemark)
Grundsätzlich ist man als Erblasser frei in seiner Entscheidung, wen man als Erbe einsetzen möchte und wen nicht. Aber, so gerne Sie es auch möchten: Bestimmte Angehörige können Sie von einem, wenn auch nur geringen Teil Ihres Lebenswerkes, nicht ausklammern. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil.

Zuletzt aktualisiert am 12.05.2010

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