Erbrechtlich ist es ohne Bedeutung, wenn die Eheleute getrennt leben. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist erst dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
Enterbung durch Testament
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben und vermeiden wollen, dass er Erbe wird, so müssen Sie ihn durch eine Verfügung von Todes wegen enterben. Allerdings bleibt ihm sein Pflichtteilsanspruch
Tipp
Haben Sie zusammen mit Ihrem getrennt lebenden Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, müssen Sie beachten, dass der einseitige Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung nur durch eine vom Notar beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten erfolgen kann. Die Widerrufserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem anderen Ehegatten zugegangen ist.