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Großeltern, Tante und Onkel und deren Abkömmlinge

 

Es ist nicht auszuschließen, dass Ihre Großeltern oder Onkel und Tante Sie gesetzlich beerben.

Allerdings kommt das lediglich in Betracht, wenn bevorrechtigte Erben wie
  • Kinder, Enkel, Urenkel und deren Abkömmlinge
  • Eltern, Geschwister und Nichten/Neffen und deren Kinder
nicht mehr leben.

Neben Ihrem Ehegatten können zumindest Ihre Großeltern dagegen noch gesetzliche Erben werden. Wie viel Sie bekommen, erfahren Sie unter Ehegattenerbrecht.

Leben Ihre Großeltern noch, steht diesen vor den Geschwistern Ihrer Eltern (Onkel, Tante) Ihr Nachlass auf dem gesetzlichen Wege zu. Sollte ein Großelternteil verstorben sein, geht sein Erbteil zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über. Sollten diese nicht mehr leben, erben deren Kinder, also Ihre Cousins und Cousinen.

Beispiel:

Sie sind unverheiratet und Ihre einzigen Verwandten sind Ihr Onkel und eine Cousine, deren Mutter eine Schwester Ihres Vaters ist. Diese beiden einzigen Verwandten erben zu gleichen Teilen Ihren Nachlass.
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Zuletzt aktualisiert am 28.04.2012

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