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Gesetzliches Erbrecht

10 häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema gesetzliches Erbrecht.

Wie kann ich mein Vermögen vererben?

Entweder durch ein Testament oder einen Erbvertrag oder durch schlichtes Nichtstun. Dann bestimmt das Gesetz, wer erbt.

Was besagt der Begriff "gesetzliches Erbrecht"?

Wenn Sie zum Beispiel nicht durch ein Testament oder Erbvertrag geregelt haben, wer erben soll, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Das ist das gesetzliche Erbrecht.

Wann findet das gesetzliche Erbrecht Anwendung?

Das gesetzliche Erbrecht findet Anwendung, wenn
  • Sie keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hinterlassen haben
  • Sie im Testament einen Teil Ihres Vermögens nicht verteilt haben
  • Ihr Testament formal fehlerhaft ist
  • Sie mehrere Testamente mit verschiedenem Inhalt errichtet haben und später nicht geklärt werden kann, welches jüngeren Datums ist
  • der von Ihnen eingesetzte Erbe die Erbschaft ausschlägt oder wegen Erbunwürdigkeit weggefallen ist
  • der von Ihnen eingesetzte Erbe schon verstorben ist und Sie für diesen Fall keinen Ersatz bestimmt haben
  • Sie bei der Abfassung des Testamtens testierunfähig waren
  • Ihre letztwillige Verfügung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
Lesen Sie mehr zur gestzlichen Erbfolge

    Wer kann nach der "gesetzlichen Erbfolge" Erbe werden?

    Erben können nur
    • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (Homo-Ehe)
    • Blutsverwandte
    • adoptierte Kinder.
    Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Erben

      Erben alle Blutsverwandten gleichberechtigt?

      Das Gesetz gibt eine bestimmte Reihenfolge vor. Nur die bestplatzierten Verwandten erben neben dem Ehegatten.
      Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Erben

      Erben auch nichteheliche und adoptierte Kinder?

      Ja. Nichteheliche Kinder, die nach dem 1.7.1949 geboren sind, erben wie eheliche Kinder, soweit die Vaterschaft des Erblassers zweifelsfrei feststeht. Sollte ein nichteheliches Kind vor dem 1.7.1949 geboren sein, beerbt es nur seine Mutter. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Sie können also auch die Verwandten ihrer Adoptiveltern beerben. Ausnahme: Das Kind war bei Adoption volljährig. Dann kann es nur seine Adoptiveltern, aber keine anderen Adoptiv-Verwandten beerben. Erbrechte kann es jedoch in diesem Fall gegenüber der leiblichen Familie des adoptierten Kindes geben.
      Lesen Sie mehr zu Kinder und Kindeskinder

      Wie viel erbt mein Ehepartner, wenn ich kein Testament oder Erbvertrag errichte?

      Dies kommt auf den Güterstand der Eheleute sowie nach der Anzahl und Stellung der Verwandten an.
      Lesen Sie mehr zu den Ehegatten

      Was heißt Güterstand?

      Mit dem Güterstand ist die Rechtsform der Ehe gemeint. Wenn kein Ehevertrag vorliegt, spricht man von einer Zugewinngemeinschaft.
      Lesen Sie mehr zu den Ehegatten

      Welche Güterstände gibt es?

      • Zugewinngemeinschaft
      • Gütertrennung
      • Gütergemeinschaft

      Lesen Sie mehr zu den Ehegatten

      In welchem Güterstand leben Eheleute, die keinen Ehevertrag gemacht haben?

      Dieser Güterstand nennt sich Zugewinngemeinschaft.
      Lesen Sie mehr zu den Ehegatten
      Zuletzt aktualisiert am 27.09.2010

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