Wie kann ich mein Vermögen vererben?
Entweder durch ein Testament oder einen Erbvertrag oder durch schlichtes Nichtstun. Dann bestimmt das Gesetz, wer erbt.
Was besagt der Begriff "gesetzliches Erbrecht"?
Wenn Sie zum Beispiel nicht durch ein Testament oder Erbvertrag geregelt haben, wer erben soll, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Das ist das gesetzliche Erbrecht.
Wann findet das gesetzliche Erbrecht Anwendung?
Das gesetzliche Erbrecht findet Anwendung, wenn
- Sie keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hinterlassen haben
- Sie im Testament einen Teil Ihres Vermögens nicht verteilt haben
- Ihr Testament formal fehlerhaft ist
- Sie mehrere Testamente mit verschiedenem Inhalt errichtet haben und später nicht geklärt werden kann, welches jüngeren Datums ist
- der von Ihnen eingesetzte Erbe die Erbschaft ausschlägt oder wegen Erbunwürdigkeit weggefallen ist
- der von Ihnen eingesetzte Erbe schon verstorben ist und Sie für diesen Fall keinen Ersatz bestimmt haben
- Sie bei der Abfassung des Testamtens testierunfähig waren
- Ihre letztwillige Verfügung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
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Erben auch nichteheliche und adoptierte Kinder?
Ja. Nichteheliche Kinder, die nach dem 1.7.1949 geboren sind, erben wie eheliche Kinder, soweit die Vaterschaft des Erblassers zweifelsfrei feststeht. Sollte ein nichteheliches Kind vor dem 1.7.1949 geboren sein, beerbt es nur seine Mutter. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Sie können also auch die Verwandten ihrer Adoptiveltern beerben. Ausnahme: Das Kind war bei Adoption volljährig. Dann kann es nur seine Adoptiveltern, aber keine anderen Adoptiv-Verwandten beerben. Erbrechte kann es jedoch in diesem Fall gegenüber der leiblichen Familie des adoptierten Kindes geben.
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