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Erbvertrag

1 häufige Frage und Antwort (FAQ)

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Erbvertrag.

Meine ehemalige Lebensgefährtin und ich haben, als wir noch zusammen waren, einen Erbvertrag aufgesetzt. Jetzt wollen wir nicht mehr, dass der Erbvertrag bei unserem Tod eröffnet und seine Regelungen durchgeführt werden. Was können wir tun?

Ein Erbvertrag kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsparteien zurückgegeben werden. Die Rückgabe muss an alle Vertragsschließenden gemeinsam persönlich stattfinden.
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Zuletzt aktualisiert am 27.09.2010

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