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Erbschein

8 häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten zum Thema Erbschein im Erbrecht.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung darüber, dass Sie ein Erbrecht erlangt haben - und, wenn Sie einer von mehreren Erben sind, zu welchem Anteil Sie Erbe geworden sind.
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Wann brauche ich einen Erbschein?

Mit dem Erbschein können Sie beweisen, dass Sie Erbe sind. Dies ist nötig, da viele Institutionen, die Ihnen Zugang zu den ererbten Vermögensgegenständen einräumen sollen, dies ohne entsprechenden Beweis nicht tun werden. Keine Bank wird ohne weiteres ein Konto oder Schließfach freigeben, kein Grundbuchamt wird ohne Erbschein Ihre Eintragung als Grundstückseigentümer durchführen. Daher: Der Erbschein ist unverzichtbar.
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Wo bekomme ich einen Erbschein?

Beim Nachlassgericht. Dies ist eine "Unterabteilung" des Amtsgerichts. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers.
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Welche Angaben muss ich beim Beantragen des Erbscheins machen?

Wenn es kein Testament etc. gibt, müssen Sie folgende Angaben machen:
  • Zeit des Todes des Erblassers
  • das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Verstorbenen, aus dem Sie Ihr Erbrecht ableiten (z.B. Verwandtschaftsgrad)
  • ob es andere Personen gibt oder gab, die ebenfalls Erben sind oder durch die Ihr Erbrecht eingeschränkt werden könnte
  • ob es "Verfügungen von Todes wegen" vom Erblasser gibt (Testament, Erbvertrag)
  • ob es bereits gerichtliche Streitigkeiten über das Erbe gibt.
Wenn eine vor Ihnen erbberechtigte Person bereits "weggefallen" (z.B. verstorben) ist, so dass nun Sie erben, müssen Sie das Gericht über diesen Wegfall und die näheren Umstände aufklären. Wenn es eine letztwillige Verfügung (z.B. Testament) gibt, müssen Sie diese Angaben machen:
  • Auf welcher Verfügung Ihr Erbrecht beruht (z.B. Testament)
  • ob es noch weitere Verfügungen von Todes wegen gibt
  • die Todeszeit des Erblassers
  • ob ein Gerichtsprozess über das Erbe ansteht
  • wenn eine vor Ihnen erbberechtigte Person "weggefallen" ist, wie und warum dies passiert ist. Diese Angaben müssen wahr sein, denn Sie müssen, falls das Gericht nicht ausnahmsweise darauf verzichtet, darüber eine eidesstattliche Versicherung vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgeben.
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    Wenn mehrere Erben vorhanden sind, benötigt dann jeder einzelne einen Erbschein?

    Nein. Jeder der Erben kann beantragen, dass für alle ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt wird. Dies ist zu empfehlen, da es eine Gebührenersparnis bedeutet. Allerdings muss der Antragsteller versichern, dass alle Erben das Erbe angenommen haben. Meist muss die eidesstattliche Versicherung über die Wahrheit der notwendigen Angaben (siehe oben) allerdings von allen Erben abgegeben werden.
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    Was passiert mit einem Erbschein, wenn ich nachweisen kann, dass nicht dessen Inhaber, sondern ich der wirkliche Erbe bin?

    Der Erbschein wird vom Gericht eingezogen oder, wenn dies nicht sofort möglich ist, für kraftlos erklärt. Sie können Ihrerseits einen Erbschein beantragen.
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    12 Jahre nach dem Erbfall ist ein Testament aufgetaucht, von dem niemand etwas wusste. Damals wurde ein Erbschein nach dem gesetzlichen Erbrecht erteilt, im Testament ist alles anders geregelt. Können die "neuen" Erben jetzt noch alles rückgängig machen?

    Ja. Sie können unter Vorlage des Testaments bei Gericht die Einziehung des alten Erbscheins und die Erteilung eines neuen Erbscheins zu ihren Gunsten beantragen. Derjenige, der bisher sich selbst für den rechtmäßigen Erben hielt, muss den Nachlass - oder einen entsprechenden Geldbetrag - herausgeben.
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    Gibt es außer dem Erbschein noch andere Möglichkeiten, mich als Erbe auszuweisen?

    Ja, wenn Sie durch ein notariell aufgesetztes Testament bedacht wurden oder von einem Erbvertrag profitieren, genügt meist die Vorlage dieses Dokuments zusammen mit dem Protokoll des Nachlassgerichts über die Eröffnung. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Verstorbene Sie vor seinem Ableben bevollmächtigt hat, bestimmte Handlungen vorzunehmen (z.B. Auflösen seines Bankkontos).
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    Zuletzt aktualisiert am 27.09.2010

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