Wer ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuer- Schenkungsteuererklärung verpflichtet und wann muss diese abgegeben werden?
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich hier normalerweise ständig aufhalten. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Die Steuerpflicht gilt für Erbschaftsfälle und Schenkungen unter lebenden Personen. Bei einem vom Nachlassgericht eröffneten Testament müssen Sie sich als Erbe in der Regel um nichts kümmern, das Gericht leitet automatisch eine Kopie an das zuständige Finanzamt weiter. Meist sendet das Finanzamt dem Erben ein amtliches Steuererklärungsformular zu. Zwischen dem Erbfall und der Zusendung können einige Monate oder auch teilweise ein bis zwei Jahre vergehen - je nach Finanzamt.
Meine Großmutter möchte meinem Vetter und mir ein Mietshaus vermachen. Wir sollen gleichberechtigte Miteigentümer werden. Steht meinem Vetter ein höherer Freibetrag zu, weil meine Tante bereits verstorben ist?
Ja. Obwohl Sie beide den gleichen Verwandtschaftsgrad zur Großmutter haben und in die Steuerklasse I einzustufen sind, stehen Ihnen verschiedene Freibeträge zu. Da Ihre Tante verstorben ist, tritt Ihr Vetter an die Stelle der verstorbenen Tochter und erhält somit (als Kind eines verstorbenen Kindes) den für ein Kind maßgeblichen Freibetrag von 205.000 Euro. Sie selbst als Enkel haben nur Anrecht auf einen Freibetrag von 51.200 Euro.
Wann sollte ich eine "Schenkung" mit Gegenleistung vornehmen ?
Eine Gegenleistung zu fordern, ist besonders sinnvoll, wenn Sie einen Betrag verschenken wollen, der den steuerlichen Freibetrag des Bedachten übersteigt. Denn: Die Gegenleistung verringert den Wert der Schenkung und kann so dazu führen, dass keine oder weniger Steuern zu zahlen sind. Auch wenn es Ihnen darum geht, pflichtteilsberechtigte Erben von Ihrem Vermögen fern zu halten, kann eine Gegenleistung sinnvoll sein: Pflichtteilsberechtigte haben unter gewissen Umständen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten. Wenn eine Schenkung z.T. unentgeltlich, z.T. mit Gegenleistung vorgenommen wird, wird bei der Berechnung dieses Anspruchs nur der wirklich unentgeltliche Teil berücksichtigt.
Hat es für mich als Erben steuerliche Auswirkungen, wenn ich mit einem Vermächtnis belastet bin?
Ja. Als Erbe haben Sie Glück im Unglück: Zwar reduziert sich durch das Vermächtnis die Höhe Ihrer Erbschaft, aber ebenso verringert sich Ihre Erbschaftssteuerlast, da der Vermächtnisbetrag von Ihrem zu versteuernden Betrag abgezogen wird.
Muss ich auch Erbschaftssteuer bezahlen, wenn ich etwas durch ein Vermächtnis erhalte?
Grundsätzlich ja. Dies richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Betrags, den Sie erhalten, und nach Ihrer Steuerklasse. In der Steuerklasse I (Erwerb von Todes wegen, Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und deren Kinder, Eltern, Großeltern) haben Sie bei einem steuerpflichtigen Erwerb von maximal 52.000,- Euro 7 % Erbschaftssteuer zu entrichten. In der Steuerklasse II wären es 12 %, in der Steuerklasse III 17 %.
Ein Grundstück mit einem Mietshaus hat zurzeit einen Verkehrswert von 310.000 Euro. Verwendet das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer diesen Wert?
Seit dem 01. Januar 2009 ist der Wert von vererbten Immobilien grundsätzlich mit dem Verkehrswert zu bestimmen. Immobilien unterliegen der Bedarfsbewertung, die Bewertung wird vom Finanzamt am Ort der Belegenheit des Objektes durchgeführt, während die Festsetzung der Erbschaftssteuer durch das Wohnsitzfinanzamt erfolgt.
Können Grabpflegekosten als Schulden berücksichtigt werden?
Ja. Die Kosten für die Grabpflege gehören wie auch die Kosten für die Beerdigung und ein angemessenes Grabdenkmal und die Aufwendungen für Abwicklung, Verteilung, Regelung und Erlangung der Erbschaft zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten. Dafür kann ohne besondere Nachweise ein einmaliger Pauschbetrag von 10.300 Euro abgezogen werden. Sie können auch über den Pauschbetrag hinausgehende Kosten abziehen, wenn Sie diese Kosten einzeln konkret belegen können.
Mein Stiefsohn (Sohn des verstorbenen Mannes) und mein Sohn aus unserer Ehe sollen mein Vermögen zu gleichen Anteilen erben. Werden sie steuerlich unterschiedlich behandelt?
Nein. Beide Söhne werden der Steuerklasse I zugerechnet. Beide haben einen Freibetrag von 205.000 Euro.
Wo bekomme ich die amtlichen Formulare her?
Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Für Erbschafts - und Schenkungssteuer ist meist ein spezielles Finanzamt zuständig, das alle derartigen Angelegenheiten für einen größeren örtlichen Bereich bearbeitet. Einige Finanzämter versenden die Formulare auch per Post - allerdings aus Kostenersparnisgründen nur gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten und welche Unterlagen benötigt das Finanzamt?
Das Finanzamt wird Sie im Einzelfall um die Beifügung bestimmter Unterlagen bitten. Überprüfen Sie, ob alle diese Dokumente beigefügt sind. Es soll auch immer wieder vorkommen, dass die Steuererklärung nicht unterschrieben ist - dies führt zu unnötigen Verzögerungen, die Sie leicht vermeiden können. Sie können durchaus auch eigene PC-Ausdrucke einsenden - allerdings ist dabei einiges zu beachten:
- Abmessungen, Layout und Papierqualität müssen den amtlichen Formularen entsprechen.
- Ebenso Seitenzahl, Seitenfolge und Wortlaut
- Die Ausdrucke müssen beidseitig bedruckt und natürlich gut lesbar sein.
- Wenn der vierseitige Hauptvordruck der Steuererklärung auf zwei getrennten Blättern gedruckt wird, sollten Sie sie wie beim offiziellen Formular miteinander verbinden (z.B. per Klebeheftung).
- Bei nichtamtlichen Vordrucken müssen Sie folgende Versicherung hinzufügen: "Ich versichere, dass diese Steuererklärung im Wortlaut mit dem amtlichen Steuererklärungsvordruck übereinstimmt."
- Auch Namen und Hersteller des benutzten PC-Programms sind anzugeben: In der Fusszeile des Vordrucks.
- Diese Voraussetzungen müssen auch beachtet werden, wenn Sie Ihre Formulare nicht aus dem heimischen Computer, sondern aus anderen nichtamtlichen Quellen oder dem Internet (z.B. www.vordrucke.de) beziehen.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Finanzamt aus. Es bescheinigt Ihnen darin, dass Sie keine Steuerschulden haben - weil schon alles bezahlt ist oder nichts bezahlt werden muss. Diesen "Persilschein" brauchen Sie, wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Banken und Versicherungsunternehmen, die Ihnen Ihre Erbschaft auszahlen sollen, werden die Vorlage der Bescheinigung von Ihnen verlangen, um nicht Ärger wegen unbezahlter Steuern zu bekommen, wenn Sie längst im sonnigen Süden sind.
Welcher Freibetrag steht meinem Ehepartner bei meinem Ableben zu?
Ehegatten gehören zur Erbschaftssteuerklasse I. Damit steht Ihrem Ehepartner ein allgemeiner Freibetrag von 307.000,- Euro zu. Zusätzlich steht ihm ein Versorgungsfreibetrag von 256.000,- Euro zu. Der Versorgungsfreibetrag muss allerdings um den Wert von anderweitigen Versorgungsbezügen Ihres Ehegatten gekürzt werden. Aber das ist noch nicht alles: Ihr Ehegatte kann auch Hausrat inklusive Wäsche und Kleidung bis zu einem Wert von 41.000,- Euro steuerfrei erben, ebenso andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 10.300,- Euro.
Welcher Freibetrag steht meinem Kind bei meinem Ableben zu?
Auch Kinder gehören zur Steuerklasse I. Der allgemeine Freibetrag beträgt hier 205.000,- Euro. Zusätzlich gibt es noch den Versorgungsfreibetrag von 10.300,- bis 52.000,- Euro - aber nur bei Kindern bis zum 27. Lebensjahr. Die Höhe ist vom Alter abhängig. Der Versorgungsfreibetrag wird auch Stiefkindern gewährt. Er wird allerdings um den Betrag eventueller anderweitiger Versorgungsbezüge gekürzt.
Welche Freibeträge gibt es sonst noch?
Wie die Kinder des Erblassers haben auch die Kinder von bereits verstorbenen Kindern des Erblassers einen persönlichen Freibetrag von 205.000,- EUR und einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag. Andere Erben der Erbschaftssteuerklasse I (Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern) haben lediglich einen persönlichen Freibetrag von 51.200,- Euro. Für Erben der Steuerklasse II (Geschwister, Stiefeltern, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedener Ehegatte) gibt es einen Freibetrag von 10.300,- Euro. Bei der Steuerklasse III (alle anderen Erbberechtigten) sind es noch 5.200,- Euro. Für Personen der Steuerklassen II und III gibt es noch einen Freibetrag für besondere Vermögensgegenstände (Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung und andere bewegliche körperliche Gegenstände) bis zu einem Wert von 10.300,- Euro.
Welche Freibeträge gibt es bei der Schenkungssteuer?
Die Freibeträge sind bei der Schenkungssteuer die gleichen - nur für die Eltern und Großeltern des Schenkers ist die Einteilung der Steuerklassen anders. Diese werden hier nicht zur Steuerklasse I, sondern zur Steuerklasse II gerechnet (Freibetrag 10.300,- Euro).
Was heißt eigentlich "Freibetrag"?
Freibetrag heißt, dass Sie nur den Betrag versteuern müssen, um den das Erbe oder die Schenkung den Freibetrag übersteigt. Bei einem Freibetrag von 10.000,- Euro und einem Erbe von 15.000,- Euro sind daher 5.000,- Euro zu versteuern.
Innerhalb welcher Frist muss die Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden?
Wenn Sie durch eine Erbschaft oder Schenkung etwas erhalten haben, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Die Frist beginnt in dem Moment, wenn Sie von der Erbschaft oder Schenkung erfahren. Im Falle der Schenkung muss auch der Schenker selbst dem Finanzamt Mitteilung machen. Bei einer Erbschaft erübrigt sich die Mitteilung an das Finanzamt, wenn das Nachlassgericht oder ein Notar das Testament eröffnet haben und sich aus dem Testament auf das Verhältnis von Erblasser und Erben schließen lässt. Auch bei einer Schenkung kann die Mitteilungspflicht entfallen: Wenn die Schenkung von einem Gericht oder einem Notar beurkundet wurde.