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Einseitiger Rücktritt vom Erbvertrag

... Befreiungsschlag im Notfall
Nach Beurkundung des Erbvertrages gibt es für Sie als Erblasser bei bindenden Verfügungen ohne Zustimmung des anderen Partners kein Zurück, es sei denn
  • Sie haben sich ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vorbehalten
  • Sie berufen sich auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Durch den Rücktritt wird der Erbvertrag unwirksam.

Im Vertrag vereinbartes Rücktrittsrecht

Der Rücktrittsvorbehalt kann sich sowohl auf den gesamten Vertrag als auch auf einzelne vertragsmäßige Verfügungen beziehen. Auch ein befristetes Rücktrittsrecht ist zulässig.

Sie können Ihr Rücktrittsrecht mit einer Bedingung verknüpfen. So kann sich der Erblasser beispielsweise das Recht vorbehalten, vom Erbvertrag zurückzutreten, wenn der Vertragserbe seine Pflicht, den Erblasser zu pflegen, nicht erfüllt. Allerdings wird im Regelfall eine Abmahnung erforderlich sein, bevor der Erblasser von seinem auf diese Weise vorbehaltenen Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann.

Gesetzliches Rücktrittsrecht

Auch der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht, den Rückwärtsgang einzulegen. Ihr gesetzlich verbrieftes Rücktrittsrecht können Sie einwenden, wenn der Vertragserbe
  • Ihnen, Ihrem Ehegatten, einem Ihrer Abkömmlinge oder einer Ihnen ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet
  • ein Verbrechen oder ein schweres vorsätzliches Vergehen gegen Sie, Ihren Ehegatten, einen Ihrer Abkömmlinge oder einer Ihnen ähnlich nahe stehenden Person begangen hat
  • die ihm Ihnen gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat
  • wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe am Nachlass für Sie daher unzumutbar ist. Entsprechendes gilt bei einer rechtskräftigen Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat
Beweispflichtig für Ihre Behauptungen sind Sie als Erblasser.

Eilmeldung mit Folgen

Halten Sie den Rücktritt für unausweichlich, müssen Sie diese Erklärung notariell beurkunden lassen. Ihre notariell beurkundete Rücktrittserklärung wird Ihrem Vertragserben zugestellt. Schließlich muss er von der für ihn einschneidenden Rechtsfolge erfahren und sich darauf einstellen.

Und noch etwas sollten Sie wissen: Wenn beide Vertragspartner im Erbvertrag bindende Verfügungen getroffen haben, kann der Rücktritt vom Erbvertrag nur bis zum Ableben eines Vertragspartners erfolgen. Danach hat der überlebende Teil nur die Möglichkeit, durch Ausschlagung der Erbschaft seine Testierfreiheit zurückzugewinnen. Wenn allerdings nur der überlebende Erblasser vertragsmäßige Verfügungen im Erbvertrag getroffen hat, kann er die Verfügung nach dem Tod des Vertragspartners durch ein Testament aufheben.


Wichtige Vorschriften:
§ 2293 BGB Rücktritt bei Vorbehalt
§ 2294 BGB Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachte
§ 2295 BGB Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtungen
§ 2296 BGB Vertretung, Form des Rücktritts
§ 2333 BGB Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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