Sichern Sie Ihren Erbvertragspartner ab - und vergessen Sie sich selbst nicht. Variieren können Sie - wie in einem Testament - nach Lust und Laune.
Mehr zum Inhalt des Erbvertrages ...
Unterschrift ist Unterschrift. Das gilt auch für die Unterschrift unter dem Erbvertrag. Aber es gibt noch Wege ...
Mehr zur lebzeitigen Verfügungsfreiheit ...
Ohne guten Willen geht hier gar nichts. Jedenfalls meistens.
Mehr zur einvernehmlichen Aufhebung des Erbvertrages ...
Eine Notbremse für besondere Fälle. Welche das sind? Bitte sehr ...
Mehr zum einseitigen Rücktritt beim Erbvertrag ...
Als letztes Rückzugsmittel bleibt nur die Anfechtung. Finanzielle Einbußen müssen Sie dabei in Kauf nehmen.
Mehr zur Anfechtung des Erbvertrages ...
Kurz und knapp -
Ihre Fragen und unsere Antworten
Musterbriefe und -vorlagen für Erblasser und Erben
Erbrechts-ABC ...
von A (Abkömmling) bis Z (Zugewinngemeinschaft)