ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Steuersatz bei Erbschaften

... rette sich, wer kann

 

 

Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich ... Euro Vom Hundertsatz in der Steuerklasse
I II III
75.000 Euro 7 15 30
300.000 Euro 11 20 30
600.000 Euro 15 25 30
6.000.000 Euro 19 30 30
13.000.000 Euro 23 35 50
26.000.000 Euro 27 40 50
über 26.000.000 Euro 30 43 50

Wird eine bestimmte Wertgrenze (z.B. 300.000 Euro) überschritten, so wird der ganze Erwerb nach dem hierfür maßgebenden Prozentsatz besteuert.

Tipp!

Wenn eine bestimmte Wertgrenze nur geringfügig überschritten wird, kann es unter Umständen auch dazu kommen, dass die Steuer den Mehrbetrag nicht nur aufzehrt, sondern übersteigt. Für diesen Fall sieht das Gesetz einen Härteausgleich vor.

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Testament & Erbe > Erbschaftssteuer
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten