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Der Erbschein

... heiß begehrt und kalt berechnet
Wer ist am Nachlass in welchem Umfang erbberechtigt? Umgehen Sie elegant einen Streit über die Verteilung des Nachlasses und beantragen Sie einen Erbschein. Dieser dokumentiert unzweifelhaft Ihre Erbenstellung.

Simples Dokument

Klarheit verhilft Ihnen und Ihren Miterben der Erbschein als amtliches Zeugnis.

Dieses weist aus,
  • wer Erbe ist und über die Erbschaft verfügen darf
  • welchen Verfügungsbeschränkungen er unterliegt.

Wem der Erbschein zusteht.

Ein Erbschein kann ausgestellt werden für

  • einen Alleinerben
  • einen Erbengemeinschaft (gemeinschaftlicher Erbschein)
  • einen Miterben (Teilerbschein)
  • einen Miterben (Gruppenerbschein, also mehrere Teilerbscheine zusammengefasst)
  • einen Nacherben (nach Ende der Vorerbschaft).

Wie man den Erbschein bekommt

Automatisch bekommen Sie Ihren Erbschein nicht. Sie müssen ihn als Erbe beim Nachlassgericht beantragen, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt wohnte. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich, aber dafür ist Ihr Erbrecht genau zu bezeichnen.

Bei gesetzlicher Erbfolge

Hat der Erblasser kein Testament verfasst, müssen Sie im Erbscheinsantrag vermerken
  • wann der Erblasser verstorben ist
  • das Verhältnis, auf dem Ihr Erbrecht beruht
  • ob und welche Personen vorhanden sind oder waren, durch die Sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder Ihr Erbteil eingeschränkt ist
  • ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind
  • ob ein Rechtsstreit über Ihr Erbrecht geführt wird.

Bei Testament und Erbvertrag

Hat der Erblasser testamentarisch vorgesorgt, müssen Sie im Erbscheinsantrag aufführen
  • wann der Erblasser verstorben ist
  • auf welcher Verfügung (Testament, Erbvertrag) Ihr Erbrecht beruht,
  • ob und wenn ja welche weiteren Verfügungen des Erblassers vorliegen
  • ob ein Rechtsstreit über Ihr Erbrecht geführt wird.

Erbschein als Vertrauensbeweis

Das Nachlassgericht darf den Erbschein nur erteilen, wenn es alle darin vermerkten Tatsachen für zutreffend hält. Mit dieser Urkunde können Sie sich nun wirksam als Erbe ausweisen,
  • über Bankkonten des Erblassers verfügen
  • sich im Grundbuch als neuer Eigentümer von Grundstücken eintragen lassen.

Rechtsmittel

Wird Ihr Antrag auf Erteilung eines Erbscheines abgelehnt, können Sie sich beim zuständigen Landgericht dagegen beschweren.

Wenn der Erbschein falsch ist

Entsprechen die Angaben im Erbschein nicht den Tatsachen, muss das Nachlassgericht diesen umgehend einziehen und für kraftlos erklären. Ist die Einziehung nicht möglich, ergeht ein entsprechender Beschluss.

Wichtige Vorschriften:
§ 2354 BGB Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag
§ 2355 BGB Angaben des gewillkürten Erben im Antrag
§ 2356 BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben
§ 2357 BGB Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
§ 2365 BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
§ 2366 BGB Öffentlicher Glaube des Erbscheins

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Zuletzt aktualisiert am 15.02.2011

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