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Der Erbfall und die Zeit danach

Wohl dem,
der seiner Väter gern gedenkt.
(Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter )
Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen auf Sie als Erben über. Dies erfolgt automatisch - sie müssen die Annahme der Erbschaft nicht erklären. Nun möchten Sie durch die Erbschaft Ihren Wohlstand mehren und nicht einbüßen. Schulden des Erblassers möchten Sie am liebsten nicht erben. Trotzdem: Schlagen Sie die Erbschaft nicht unüberlegt aus.

  • Testamentseröffnung

    Den letzten Gruß des Erblassers hält der Gesetzgeber für derart bedeutend, dass er ihn durch das Nachlassgericht versenden lässt. Und zwar nicht nur an die Erben.
    Mehr zur Testamentseröffnung ...

  • Annehmen oder Ausschlagen

    Weniger kann mehr sein. Wie Sie trotz Erbausschlagung reicher werden, erfahren Sie hier.
    Mehr zum Ausschlagen einer Erbschaft ...

  • Nachlassverbindlichkeiten

    Traumzahlen mit negativem Vorzeichen trüben Ihr Erbenglück? Prüfen Sie nach. Vielleicht erreichen Sie doch noch eine Umkehr ins Positive. Sie haben wenig Zeit.
    Mehr zu den Nachlassverbindlichkeiten ...

  • Aufgebotsverfahren

    Vor Hochzeiten sorgt es für Herzklopfen, nach dem Todesfall für Magenschmerzen. Vor der Hochzeit stehen die Gäste Schlange, bei Erbschaftsschulden die Gläubiger. Es geht an Ihr Geld!
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  • Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz

    Was nach Schuldenabzug vom Nachlass übrig bleibt, ist für Sie. Bleiben Schulden übrig, geht es an Ihr Geld. Das ist vermeidbar.
    Mehr zur Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz ...

  • Erbschein

    Macht reich, öffnet Tresortüren und führt zu Grundeigentum: Automatisch bekommen Sie dieses simple Dokument nicht. Und Voraussetzungen müssen Sie auch erfüllen.
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Zuletzt aktualisiert am 11.11.2009

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