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Die Erbengemeinschaft

Eine Erbschaft und mehrere Erben

 

 

Gegenläufige Interessen, Neid, Missgunst und Streit: Als Erbengemeinschaft liefern Sie damit unterhaltsamen Stoff für Klatsch in der Nachbarschaft. Dabei ließen sich durch eine friedliche Erbauseinandersetzung Geld und Zeit sparen und die Gesundheit schonen.

  • Allgemeines zur Erbengemeinschaft

    Eine Erbschaft und viele Erben. Was Sie dürfen - und vor allem was Sie nicht dürfen - ist nicht immer sofort zu übersehen. Vermeiden Sie Ärger!
    Mehr zur Erbengemeinschaft ...

  • Gemeinsame Verwaltung

    Gemeinsam sind Sie stark - normaler Weise. Das gilt auch für Erbengemeinschaften - wenn Sie sich einig sind. Tanzen Sie nicht aus der Reihe!
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  • Geerbte Schulden bei Miterben

    Na so was! Der Erblasser hat nicht nur Reichtum, sondern auch Schulden hinterlassen. Die Gläubiger formieren sich. Handeln Sie besonnen!
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  • Verkauf des Erbteils

    Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Sie möchten Geld statt Erbenstreit und möchten das Erbteil verkaufen. Machen Sie es richtig!
    Mehr zum Verkauf des Erbteils ...

  • Erbauseinandersetzung

    Sind Sie sich einig? Wenn nicht, kann auch das Gericht behilflich sein. Aber das kostet. Seien Sie sparsam!
    Mehr zur Erbauseinandersetzung ...

Zuletzt aktualisiert am 12.05.2012

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