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Testament und Erbrecht

 

Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.
(Werner Mitsch, deutscher Aphoristiker)
Man kann es drehen und wenden wie man will: Jedes menschliche Leben endet irgendwann - sogar das eigene. Lediglich etwa ein Drittel aller Deutschen trifft testamentarische Vorkehrungen für die Zeit danach. Der Rest vertraut den gesetzlichen Vorgaben und würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was er damit anrichten kann oder bereits angerichtet hat. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, auf was man beim Vererben und Erben achten muss.

Vererben

  • Vorbereitung für ein Testament

    Bevor Sie Ihren letzten Willen in Schönschrift zu Papier bringen, bedarf es sorgfältiger Überlegung und Vorbereitung.
    Mehr zur Vorbereitung des Testaments ...

  • Gesetzliches Erbrecht

    Auch wenn Sie kein Testament verfassen, bleiben Sie nicht ohne Erben. Dafür gibt es das gesetzliche Erbrecht. Es legt fest, was Ehegatten und Verwandte erben, wenn Sie sich die Mühe des Formulierens erspart haben.
    Mehr zum gesetzlichen Erbrecht ...

  • Testamentserrichtung

    Bei der Niederschrift eines Testamentes sollten Sie ein paar Formalien beachten. Ein Fehler kann zur Ungültigkeit führen. Deshalb lesen Sie genau.
    Mehr zur Testamentserrichtung ...

  • Nachlassplanung individueller Lebenssituation

    Wie sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeit planen können, erfahren Sie hier.
    Mehr zur Nachlassplanung ...

  • Testamentsinhalt

    Als Erblasser steht Ihnen eine ganze Palette von Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres letzten Willens zur Verfügung. Damit können Sie sehr individuell die Früchte Ihres Lebenswerkes verteilen.
    Mehr zum Testamentsinhalt ...

  • Testamentsvollstreckung

    Lassen Sie eine unbeteiligte Respektsperson Ihr Vermögen unter Ihren Erben aufteilen, wenn Sie Unstimmigkeiten erwarten. Aber auch in anderen Fällen kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Mehr zur Testamentsvollstreckung ...

  • Pflichtteil

    Besonders nahe Angehörige können Sie von einem, wenn auch nur geringen Teil des Nachlasses, nicht ausklammern. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil.
    Mehr zum Pflichtteil ...

  • Erbvertrag

    Statt in einem Testament können Sie Ihren letzten Willen auch in einem Erbvertrag festlegen. Allerdings ist diese vertragliche Abmachung mit den Erben meist verbindlich und kann nicht mehr so leicht geändert werden.
    Mehr zum Erbvertrag ...



Erben

  • Der Erbfall und die Zeit danach

    Wie Sie von der Erbschaft erfahren, wann Sie einen Erbschein benötigen und was Sie bei Überschuldung des Nachlasses tun können, erfahren Sie hier.
    Mehr zum Erbfall und der Zeit danach ...

  • Erbengemeinschaft

    Es gibt noch weitere Erben? Mehrere Erben bilden kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Sie verwalten den Nachlass gemeinschaftlich auf Zeit, bis Sie das Vermögen unter sich aufgeteilt haben.
    Mehr zur Erbengemeinschaft ...

  • Erbschaftssteuer

    Der Staat erbt mit - je weiter Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto mehr hält er die Hand auf. Tröstlich: Es gibt Grenzen.
    Mehr zur Erbschaftssteuer ...

  • Vererben zu Lebzeiten

    Ob und wie sie Ihr Vermögen übertragen können, erfahren Sie hier.
    Mehr zur vorweggenommenen Erbfolge ...

Zuletzt aktualisiert am 03.08.2010

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