Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.(Werner Mitsch, deutscher Aphoristiker)
Bevor Sie Ihren letzten Willen in Schönschrift zu Papier bringen, bedarf es sorgfältiger Überlegung und Vorbereitung.
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Auch wenn Sie kein Testament verfassen, bleiben Sie nicht ohne Erben. Dafür gibt es das gesetzliche Erbrecht. Es legt fest, was Ehegatten und Verwandte erben, wenn Sie sich die Mühe des Formulierens erspart haben.
Mehr zum gesetzlichen Erbrecht ...
Bei der Niederschrift eines Testamentes sollten Sie ein paar Formalien beachten. Ein Fehler kann zur Ungültigkeit führen. Deshalb lesen Sie genau.
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Wie sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeit planen können, erfahren Sie hier.
Mehr zur Nachlassplanung ...
Als Erblasser steht Ihnen eine ganze Palette von Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres letzten Willens zur Verfügung. Damit können Sie sehr individuell die Früchte Ihres Lebenswerkes verteilen.
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Lassen Sie eine unbeteiligte Respektsperson Ihr Vermögen unter Ihren Erben aufteilen, wenn Sie Unstimmigkeiten erwarten. Aber auch in anderen Fällen kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Mehr zur Testamentsvollstreckung ...
Besonders nahe Angehörige können Sie von einem, wenn auch nur geringen Teil des Nachlasses, nicht ausklammern. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil.
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Statt in einem Testament können Sie Ihren letzten Willen auch in einem Erbvertrag festlegen. Allerdings ist diese vertragliche Abmachung mit den Erben meist verbindlich und kann nicht mehr so leicht geändert werden.
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Wie Sie von der Erbschaft erfahren, wann Sie einen Erbschein benötigen und was Sie bei Überschuldung des Nachlasses tun können, erfahren Sie hier.
Mehr zum Erbfall und der Zeit danach ...
Es gibt noch weitere Erben? Mehrere Erben bilden kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Sie verwalten den Nachlass gemeinschaftlich auf Zeit, bis Sie das Vermögen unter sich aufgeteilt haben.
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Der Staat erbt mit - je weiter Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto mehr hält er die Hand auf. Tröstlich: Es gibt Grenzen.
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Ob und wie sie Ihr Vermögen übertragen können, erfahren Sie hier.
Mehr zur vorweggenommenen Erbfolge ...
Enterben und Erben
Neues Erbrecht tritt am 1.1.2010 in Kraft
Kurz und knapp -
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Musterbriefe und -vorlagen für Erblasser und Erben
Erbrechts-ABC ...
von A (Abkömmling) bis Z (Zugewinnmeinschaft)