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Fahrtkosten

... wer zahlt die Karte für Bus oder Bahn?

Bekomme ich die Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet?

Die Kosten für die Fahrt von deiner Wohnung bis zur Arbeit oder zur Berufsschule muss der Arbeitgeber nicht übernehmen.
In manchen Betrieben bekommst du aber einen Zuschuss für deine Fahrtkosten.

Der Betrieb ist aber verpflichtet, die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung zu übernehmen.

Beispiel:
Fritz ist Azubi in einer Spenglerei. Seine Innung hat ein modernes Bildungswerk eingerichtet, was seinen Ausbilder dazu veranlasst hat, Fritz für 4 Wochen in diesem Bildungswerk lernen zu lassen. Die Fahrtkosten zu diesem Bildungswerk muss der Arbeitgeber übernehmen.

Ebenso müssen die Fahrtkosten im Zusammenhang mit Zwischenprüfungen vom Betrieb gezahlt werden. Fahrtkosten zur Abschlussprüfung muss der Betrieb aber nicht übernehmen, da die Abschlussprüfung keine Ausbildungsveranstaltung ist.

In welcher Höhe sind die Fahrtkosten zu erstatten?

Bei öffentlichen Verkehrmitteln kannst du die entstandenen Fahrtkosten (beim Zug aber nur 2.Klasse) in voller Höhe verlangen.

Beim privaten PKW kannst du nur die Benzinkosten verlangen (nicht die Kilometerpauschale).

Falls dein Chef von dir mal verlangen sollte, dass dein privater PKW für dienstliche Zwecke verwendet werden soll, musst du nicht zustimmen. Dafür müsste eine Vereinbarung im Ausbildungsvertrag enthalten sein.
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Zuletzt aktualisiert am 04.12.2010

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