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Krankheit in der Ausbildung

... was nun?

Krankmeldung?

Wenn du krank bist, musst du gleich in der Früh deinen Ausbilder verständigen und die voraussichtliche Dauer der Krankheit gleich mit angeben. Informierst du deinen Ausbilder nicht, bekommst du eine Abmahnung, bei wiederholtem Male kann dies zur Kündigung führen.

Ärztliches Attest?

Dauert deine Krankheit länger als drei Tage, musst du ein ärztliches Attest spätestens am 4. Tag vorlegen. Der Ausbilder kann das Attest aber auch schon früher verlangen (z.B. schon nach dem 2. Tag).Wenn es dir immer noch nicht besser geht und du länger zu Hause bleibst als im ärztlichen Attest steht, musst du eine neue Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Legst du dem Ausbilder kein Attest vor, kann er deinen Lohn für die Zeit, in der du krank warst, zurückhalten, bis dein Attest vorgelegt wird.

Gehaltsfortzahlung?

Der Anspruch auf dein volles Gehalt steht dir längstens sechs Wochen zu.Danach bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld für maximal 78 Wochen. Erkrankst du innerhalb von 12 Monaten wiederholt an derselben Krankheit, werden die Krankheitszeiten zusammengerechnet und du bekommst nicht mehr die volle Leistung. Dies gilt nicht, wenn ein Zeitraum von sechs Monaten dazwischen liegt und du in der Zeit gearbeitet hast. Dann bekommst du wieder die volle Leistung (sechs Wochen Gehalt und 78 Wochen Krankengeld).
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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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