Wenn das Führen von Berichtsheften bei dir in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, musst du auf alle Fälle deine Berichtshefte ordnungsgemäß führen und regelmäßig bei deinem Ausbilder vorlegen.
Der Ausbilder muss dir die Berichtshefte für deine Ausbildung kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Ausbilder muss dich immer wieder daran erinnern und die Berichte kontrollieren. Du darfst sie während deiner Arbeitszeit schreiben. Sie sind eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.