Der Ausbilder muss dich selbst ausbilden oder einen Anderen ausdrücklich damit beauftragen. Es darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich dafür geeignet ist.
Persönlich nicht geeignet als Ausbilder ist derjenige, der nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf, weil er z.B.:
Fachlich nicht geeignet als Auszubildener ist, wer nicht die dafür erforderlichen
besitzt.
Die zuständigen Stellen wachen darüber, dass der Ausbilder persönliche und fachliche Eignung besitzt. Besitzt der Ausbilder diese nicht, darf der Betrieb nicht mehr ausbilden. Wer ohne Eignung Azubis einstellt, kann mit einer Geldbuße bestraft werden.