Arbeitsaufträge

... und was, wenn etwas schief geht?
Um große Aufgaben zu erfüllen, musst du entschlossen sein. Um kleine Aufgaben zu erfüllen, musst du aufmerksam sein. Um schwierige Aufgaben zu erfüllen, musst du geduldig sein.
(Aus China)

Du musst die Arbeitsaufträge, die dir dein Ausbilder gibt, sorgfältig ausführen. Natürlich muss auch der Ausbilder sehen, dass du noch Azubi bist. Das heißt, er sollte dir keine Aufgaben stellen, die dein Können übersteigen.


Fehler passieren ... aber wer haftet dafür?

Besonders zu Beginn der Ausbildung kann es sein, dass dir Fehler passieren. Normalerweise sollte immer ein Ausbilder zur Stelle sein, der den Fehler erkennt und korrigiert.

Falls ein Azubi durch einen Fehler am Ausbildungsplatz einen Schaden anrichtet, kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an, ob er hierfür auch zahlen muss. Bei sogenannter grober Fahrlässigkeit muss der Azubi zahlen. Bei normaler Fahrlässigkeit teilen sich Azubi und Ausbilder die Kosten. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Azubi nicht zahlen.


Muss ich die Anweisungen des Ausbilders immer befolgen?

Erhältst du vom Ausbilder einen Arbeitsauftrag, dann musst du diesen auch ausführen. Aber auch hier gibt es Grenzen. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass dir nur Aufgaben übertragen werden dürfen, die dem Ausbildungsziel dienen.



Löcherjeans oder Anzug ...

Darf mir vorgeschrieben werden, welche Kleidung ich tragen soll?
In begrenztem Umfang: Ja.
Deine Kleidung und dein Aussehen dürfen nicht geschäftsschädigend sein. Wenn du zum Beispiel Kundenkontakt hast, solltest du dein Erscheinungsbild an das deiner Kollgegen anpassen. Welche Kleidung die Richtige ist, hängt natürlich stark vom Ausbildungsunternehmen ab. In der Versicherung kann es dir eher passieren, dass du einen edlen Zwirn anziehen musst, als auf der Baustelle ...

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Zuletzt aktualisiert am 26.10.2009

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