Der Ausbilder darf nur mit der Berufsausbildung beginnen, wenn du innerhalb der letzten vier Monate beim Arzt warst und dem Ausbilder vom Arzt eine Bescheinigung vorlegst.
Ein Jahr nach Ausbildungsbeginn musst du dem Ausbilder erneut eine Bescheinigung vorlegen, um bestätigen zu können, dass du bei einer Untersuchung warst. Die Nachuntersuchung darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Beispiel: Fritz hat am 01.09.2008 seine Ausbildung angefangen und hat dem Ausbilder eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt (Erstuntersuchung). Ein Jahr danach, also am 01.09.2009, will der Ausbilder noch eine Bescheinigung vom Arzt, ob Fritz bei der Nachuntersuchung war. Bringt er dem Ausbilder eine Bescheinigung mit dem Datum vom 05.02.2009, ist diese ungültig. Die Nachuntersuchung muss wegen der 3-Monatsfrist zwischen dem Zeitraum 01.06.2009 - 01.09.2009 stattgefunden haben.
Nur keine Angst, fallst du die Nachuntersuchung vergessen solltest. Dein Ausbilder muss dich neun Monate nach Beschäftigungsbeginn darauf hinweisen, dass du ihm in den nächsten drei Monaten eine Bescheinigung über die Nachuntersuchung vorlegen musst. Durch die Untersuchung wird dein Gesundheits- und Entwicklungsstand nachgeprüft, ganz wichtig aber, ob deine Gesundheit durch das Ausüben bestimmter Arbeit gefährdet werden könnte.
Legst du dem Ausbilder die Bescheinigung der Nachuntersuchung nicht vor, dann darfst du nach Ablauf von 14 Monaten nicht weiterbeschäftigt werden!