Während deiner Berufsausbildung muss mindestens eine Zwischenprüfung zur Ermittlung deines Ausbildungsstandes durchgeführt werden!
Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung dafür, dass du später an der Abschlussprüfung teilnehmen darfst. Inhalt und Zeitraum der Zwischenprüfung sind in der Ausbildungsordnung festgelegt.