Der Ausbildende hat dir als Azubi bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie Auskunft über deine erworbenen Fähigkeiten enthalten. Auf dein Verlangen hin sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.