Prüfung wiederholen ...

... sind alle guten Dinge drei?
Du magst es als Segen oder als Prüfung betrachten; aber was auch immer geschieht, es ist alles zu deinem Besten.
(Sprichwort)

Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, so darfst du diese maximal zweimal wiederholen.

Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zum Termin der Nachprüfung, aber maximal um ein Jahr. Solange wirst du mit dem Gehalt, das du zum Zeitpunkt der Prüfung bekommen hast, weiterbezahlt.

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Zuletzt aktualisiert am 26.10.2009

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