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Übernahme

... wer nimmt mich?
Irgendwann ist es soweit und deine Ausbildungszeit neigt sich dem Ende zu. Und was dann? Übernahme? Oder Bewerbungen schreiben?
Absprachen, welche mehr als drei Monate vor Ende der Ausbildung stattfinden, sind nichtig. Demzufolge darf ein Übernahmegespräch nur innerhalb von drei Monaten vor Ende der Ausbildung stattfinden.

Achtung:

Wenn nichts vereinbart wird, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, wie es im Ausbildungsvertrag festgehalten wurde!

Tipp

Besprich eine Übernahme rechtzeitig mit deinem Ausbilder und gehe auf ihn direkt zu. Das zeigt Engagement und Begeisterung für deinen Beruf!


Kriterien
... was muss ich beachten?

Für die Übernahme gibt es keine gesetzliche Regelung. Allerdings sind in den meisten Betrieben drei Hauptkriterien wichtig.
An erster Stelle stehen dein Verhalten und deine Arbeitsleistung (persönlich sowie arbeitsbezogen):
Wie engagiert, sorgfältig und zügig verrichtest du deine Arbeiten?
Wie kommst du mit dem Vorgesetzten, den Kollegen, den Kunden und den Mit-Azubis aus?
Eine große Rolle spielen auch deine Berufsschulnoten. Dabei ist es betriebsabhängig, wie sehr diese ins Gewicht fallen.
An dritter Stelle stehen deine Krankheitstage. Du solltest darauf achten, dass es nicht zu viele werden. Selbst wenn du dich mal nicht so gut fühlen solltest, versuche trotzdem erstmal in die Arbeit zu gehen. Wenn du mal wirklich krank sein solltest, dann kannst du natürlich im Bett bleiben, hier macht sich aber ein Attest ab dem ersten Krankheitstag sehr gut.

Übernahmegarantie
... was ist das?

Übernahmegarantie bedeutet, es wird dir zugesagt, dass du nach der Ausbildung von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen wirst (z.B. bei Erreichen bestimmter Noten in der Berufsschule) und einen Arbeitsvertrag bekommst.
So eine Übernahmegarantie ist eher selten. Solltest du zu den Glücklichen gehören, die eine Übernahmegarantie bekommen, muss dich dein Ausbildungsbetrieb dann auch übernehmen.
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Zuletzt aktualisiert am 04.12.2010

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