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Lügen im Gespräch

... haben kurze Beine
Sicherlich hast du dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Fragen bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden könnten. Muss man alle beantworten, darf man alles gefragt werden oder darf man vielleicht sogar lügen?

Natürlich ist es immer besser, mit offenen Karten zu spielen, zumal die meisten Personalleiter nur Fragen stellen, die sie benötigen, um dich besser kennen zu lernen. Diese muss man auch wahrheitsgemäß beantworten.

Es gibt aber auch einige Fragen beim Vorstellungsgespräch, die du nicht beantworten musst bzw. die du auch falsch beantworten darfst ("Recht zur Lüge").

Solche unzulässigen Fragen sind z. B. die Fragen nach:

  • Partnerschaft und Familienplanung
  • Religionszugehörigkeit
  • Parteizugehörigkeit
  • Der Bereitschaft zu Wehr- oder Zivildienst
  • Bestehender Schwangerschaft (Wenn du eine Ausbildung beginnen möchtest, in der Tätigkeiten, wie z. B. schweres Heben verlangt wird, darf der Arbeitgeber dich schon fragen, ob du schwanger bist, da sonst die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet würde)
  • Vorstrafen (aber wenn die Vorstrafe für die Tätigkeit relevant ist, ist die Frage zulässig, z. B. wenn du dich um einen Ausbildungsplatz in einer Bank bewirbst, darf der Arbeitgeber nach Vermögensdelikten fragen)
  • Dem Bestehen einer HIV-Infektion (wenn es jedoch um eine Ausbildung im medizinischen Bereich geht, z. B. als Arzthelferin, ist die Frage zulässig)

Sicherlich sind die Antworten auf diese Fragen nicht leicht zu finden und du wirst auch einige Zeit brauchen, aber nimm sie dir - es lohnt sich.

Ein Beispiel:

Michael hat sich als Industriekaufmann beworben. Während des Bewerbungsgespräches wird er vom Arbeitgeber gefragt, ob er ein Mitglied einer Gewerkschaft sei. Michael lügt und sagt nein!

Zu guter Letzt noch der wohl schwierigste Teil:

Mut

Trau dich was! Stelle Fragen. Sprich laut und deutlich.
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Zuletzt aktualisiert am 04.12.2010

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