Gerade wenn man sich auf mehrere Stellenanzeigen bewerben möchte, steigen die Kosten einer solchen "Bewerbungskampagne" schnell an. Aber du kannst dir einen Teil der entstandenen Kosten zurückholen.
Leider muss der Arbeitgeber nicht die Kosten der eigentlichen Bewerbungsmappe oder das Porto bezahlen, aber du kannst dir von ihm die Fahrtkosten oder auch eventuell die Übernachtungskosten erstatten lassen. Letzteres allerdings nur, wenn du sonst nicht pünklich zum Bewerbungsgespräch kommen könntest. Kläre Übernachtungskosten aber in jedem Fall vor der Anreise ab.
Aber Vorsicht! Du hast nur einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn du zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden bist. Auch kannst du nicht einfach mit der Bahn in der 1. Klasse zum Vorstellungsgespräch fahren, sondern lediglich mit einem Bahnticket 2. Klasse.
Zum Beispiel:
Julia wird zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Da sie in einer anderen Stadt wohnt, muss sie 150 km fahren. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit der Bahn 2. Klasse kann sie dem Betrieb in Rechnung stellen.
Wenn du die Kosten eines Vorstellungsgespräches vollständig erstattet haben möchtest, gehe nach dem gleichen Grundsatz vor, als wenn du privat mit der Bahn fahren möchtest. Du nimmst die preiswerteste Alternative.
Tipp!
Unbedingt die Bahnfahrkarte aufheben und dem Arbeitgeber vorlegen. Gegebenenfalls kannst du dir auf Antrag auch vom Arbeitsamt einen Teil der Bewerbungskosten zurück holen. Erkundige unbedingt, bevor du mit den Bewerbungen loslegst.
Wir wünschen dir bei deiner Ausbildungsplatzsuche viel Glück und Erfolg!