Deine Ausbildung endet zu dem Zeitpunkt, der in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
In bestimmten Fällen kann deine Ausbildungszeit verkürzt werden.
Wann kann ich die Ausbildungszeit verkürzen?
Du hast die Möglichkeit, schon vor oder während der Ausbildung, deine Ausbildungszeit zu verkürzen.
... Verkürzung vor Ausbildungsbeginn
Wenn du einen höheren Schulabschluss hast, kannst du eventuell deine Ausbildungszeit aufgrund deiner Vorbildung in kürzerer Zeit absolvieren.
Mögliche Verkürzungsgründe:
- Abitur / Fachabitur
- Mittlere Reife
- Vorherige Ausbildung im verwandten Beruf
- Vorheriges Berufsgrundbildungsjahr
- Älter als 21 Jahre
... Verkürzung während der Ausbildung
Um die Ausbildungszeit während deiner Ausbildung zu verkürzen, muss sicher gestellt sein, dass die vollständigen Ausbildungsinhalte dir auch in verkürzter Zeit vermittelt werden können. Maßgebend sind hierfür deine Leistungen in der Berufsschule. Durch die Verkürzung kommt ein neuer Ausbildungsvertrag zustande.
Wann verlängert sich die Ausbildung?
In Ausnahmefällen kann deine Ausbildungszeit auch verlängert werden.
... zur Erreichung des Ausbildungsziels
Die Ausbildungszeit kann verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (z.B. bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit. Deshalb entscheidet er, diese Zeit in einer Ausbildungsverlängerung nachzuholen.)
... bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann sich die Ausbildungszeit auf Antrag des Azubis verlängern. Grundsätzlich besteht dann weiterhin für dich Berufsschulpflicht.
Kann die Ausbildung unterbrochen werden?
Ja, sie kann unterbrochen werden, bei Elternzeit und Wehrdienst/Wehrübung. Die Ausbildung verlängert sich um die Zeit, in der man weg war.
Z.B. wenn du ein Jahr gearbeitet hast und dann zwei Jahre in Elternzeit gehst, verlängert sich deine Ausbildung um zwei Jahre.
In beiden Fällen muss die Änderung schriftlich mitgeteilt werden.