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Nichtige Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag

... so was kommt auch vor!!!

Nicht jede Absprache, die du als Azubi getroffen und mit deiner Unterschrift im Ausbildungsvertrag bestätigt hast, ist für dich bindend.

Beispiele

Weiterbeschäftigungsvertrag

Eine Bleibeverpflichtung ist im Ausbildungsvertrag nichtig. Dir steht es zu, nach Abschluss deiner Berufsausbildung frei zu wählen, welche berufliche Tätigkeit du aufnimmst und wo du tätig werden willst.
(Ausnahme: Verpflichtest du dich innerhalb der letzten drei Monate deiner Ausbildung, nach der Abschlussprüfung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit einzugehen, so ist die Vereinbarung wirksam).

Ausbildungsvergütung

Hast du mit deinem Ausbildungsbetrieb vereinbart, eine Entschädigung für deine Ausbildung zu zahlen, kannst du nicht gezwungen werden, diese Vereinbarung einzuhalten. Absprachen über ein Lehrgeld sind nichtig.

Geld- oder Sachleistungen

Vereinbarungen, mit denen der Abschluss des Arbeitsvertrages an eine Geld- oder Sachleistung gebunden ist, sind ebenfalls nichtig.

Beschränkung der Berufsausübung

Ebenso ist eine Abmachung nichtig, die dir untersagt, deinen Beruf nach der Ausbildung am Ausbildungsort auszuüben.

Zweite Ausbildung

Es kann vorkommen, dass du dich als Lehrstellenbewerber verpflichten musst, nach deiner Ausbildung im selben Betrieb nochmals eine Ausbildung zu machen. Auch wenn du das unterschrieben hast, kannst du davon zurücktreten.

Vergünstigungen für gewünschtes Verhalten

Verträge, nach denen dem Azubi für ein bestimmtes Verhalten Vergünstigungen versprochen werden, sind ebenfalls nichtig.

Beispiel:
Du sollst als Klempnerlehrling im dritten Ausbildungsjahr selbstständig Baustellen aufsuchen und zwar mit einem Auto der Firma. Der Ausbilder will dir den Führerschein zahlen unter der Bedingung, dass du im Anschluss an deine Abschlussprüfung noch mindestens zwei Jahre im Betrieb weiterarbeitest.

Wenn du im Anschluss an deine Abschlussprüfung den Betrieb verlässt, bist du nicht verpflichtet, die Aufwendungen für deinen Führerschein zu erstatten, da diese Klausel im Ausbildungsvertrag nichtig ist.

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen, die bei Nichterfüllung deiner Leistungen fällig werden, sind nicht zulässig.

Ausschlüsse und Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen

Diese sind nicht rechtens und damit nichtig.

Pauschalen für Schadensersatzansprüche

Solltest du einen Anspruch auf Schadensersatz haben, steht er dir auch ohne weiteres zu. Eine Festsetzung der Höchstgrenze eines Schadensersatzanspruches oder die Vereinbarung von Pauschalbeträgen sind ebenfalls nichtig.

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Zuletzt aktualisiert am 04.12.2010

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