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Spezielle Arbeitsverhältnisse

 

 

Beim Bewerbungsgespräch eröffnet Ihnen der Chef seine speziellen Wünsche nach der Gestaltung des Arbeitsvertrages. Stimmen Sie nicht voreilig zu. Hier ein Überblick der Möglichkeiten arbeitsvertraglicher Absprachen.

  • Befristeter Arbeitsvertrag

    Ihr Arbeitgeber will Ihre Arbeitskraft zwar ganz und gar, aber nur auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Das kann zulässig sein, muss es aber nicht.
    Mehr zu befristeten Arbeitsverträgen ...

  • Teilzeitarbeit

    Sie brauchen mehr Zeit für die Freizeit oder die Familie und verschmerzen den finanziellen Nachteil? Unter bestimmten Voraussetzungen muss Ihnen der Arbeitgeber entgegen kommen. Mehr zur Teilzeitarbeit ...

  • Arbeit auf Abruf

    "Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst". Auf dieses Sprichwort trifft diese Art der Arbeitsplatzgestaltung zu. Müssen Sie aber alles stehen und liegen lassen, wenn Ihr "Fürst" Sie braucht?
    Mehr zur Arbeit auf Abruf ...

  • Arbeitsteilung

    "Job-Sharing" ist nicht nur neudeutsch sondern auch "in". Ihr Kollege besetzt Ihren Arbeitsplatz, wenn Sie frei haben und umgekehrt. Aber welche Konsequenzen hat es für Sie, wenn er ausscheidet?
    Mehr zur Arbeitsteilung ...

  • Mini-Jobs

    Damit von Ihrem Mini-Gehalt von höchstens 400 Euro noch etwas übrig bleibt, hat der Gesetzgeber die Abgabenlast reduziert.
    Mehr zu Mini-Jobs ...

Zuletzt aktualisiert am 14.07.2011

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