
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ... ist dies möglich?
Nicht nur die Arbeitsbedingungen sind Gegenstand der besonderen gesetzlichen Rücksichtnahme auf schwangere Mitarbeiterinnen - diese erstreckt sich auch auf den Kündigungsschutz.
Während der gesamten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist jede Kündigung unzulässig, wenn der Arbeitgeber bereits von der Schwangerschaft wusste oder aber innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung darüber informiert wurde.
Und auch während der Elternzeit - diese kann bis zu drei Jahre dauern - ist eine Kündigung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unwirksam.
Diese Regelungen greifen übrigens auch in kleinen Betrieben mit weniger als sechs Mitarbeitern.
Hatte die schwangere Mitarbeiterin allerdings nur einen befristeten Arbeitsvertrag, muss der Arbeitgeber nichts weiter berücksichtigen - mit dem Vertragsende endet auch das Arbeitsverhältnis, unabhängig von einer Schwangerschaft.