Auf was Sie achten sollten ...
Während der Schwangerschaft muss die zukünftige Mutter regelmäßig zu einer Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen. Da lässt es sich nicht immer vermeiden, dass die diversen Termine auch mal mit den Arbeitszeiten kollidieren.
Jeder Betrieb ist daher verpflichtet, seine Mitarbeiterin zu den Untersuchungen freizustellen, das heißt: die verlorene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden.
Herrscht Gleitzeit, können Sie allerdings dazu angehalten werden, die Checks möglichst in Ihre Freizeit zu legen.
Nicht jede Schwangerschaft verläuft ohne Komplikationen, daher kommt es immer wieder vor, dass Frauen auf ärztlichen Rat hin nicht arbeiten sollen. Dabei kann der Arzt zwei Wege wählen:
Dieser Unterschied ist für den Arbeitgeber finanziell entscheidend, denn:
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit muss er wie üblich den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterbezahlen, ehe die Krankenkasse das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts übernimmt.