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Arbeitsrechts-ABC

... von A (Abmahnung) bis Z (Zivildienst)

In dieser Rubrik werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe in knapper Form erläutert.



A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T U V W X Y Z



Abfindung
ist der vom Arbeitgeber gezahlte finanzielle Ausgleich für die Einkommenseinbuße des Arbeitnehmers, die aus dem Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag folgt. Die Festsetzung einer Abfindung kann auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs erfolgen.
Abgruppierung
kann durch eine Änderungskündigung erreicht werden. Sie führt zu einer Veränderung des Arbeitsinhalts und zur Reduzierung der Arbeitsvergütung.
Abmahnung
bezeichnet die Missbilligung eines Vertragspartners, meist des Arbeitgebers, für ein vertragswidriges Verhalten des anderen Vertragspartners, meist des Arbeitnehmers. Verbunden damit ist die Androhung, im Wiederholungsfall eine Kündigung auszusprechen.
Abmeldepflicht für Betriebsratsmitglieder
Vor Aufnahme der Betriebsratstätigkeit sind Betriebsratsmitglieder verpflichtet, sich abzumelden.
Abrufarbeit
bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, durch das der Arbeitnehmer sich verpflichtet, seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart.
Abtretung
ist ein Vertrag, durch den der Abtretende seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Sie ist formlos gültig. Der Arbeitnehmer kann seine Forderung auf die Arbeitsvergütung nicht wirksam abtreten, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
Abwicklungsvertrag
ist eine besondere Form des Aufhebungsvertrags. Er enthält Regelungen über die Rechtswirkungen des aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags beendeten Arbeitsverhältnisses.
Akkordlohn
wird gezahlt, wenn die Höhe der Entlohnung durch das konkrete Arbeitsergebnis bzw. die konkrete Arbeitsleistung bestimmt wird. Akkordarbeit kann von einer Einzelperson (Einzelakkord) oder von einer Gruppe von Arbeitnehmern (Gruppenakkord) erbracht werden.
Alkohol
im Betrieb kann vom Arbeitgeber verboten werden. Will der Arbeitgeber ein Alkoholverbot aussprechen, kann der Betriebsrat den Abschluss einer einschlägigen Betriebsvereinbarung verlangen.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
bedeutet, dass durch eine entsprechende Anordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung unter bestimmten Voraussetzungen ein Tarifvertrag auch auf nichttarifgebundene, das heißt bisher nicht an diesen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden kann.
Altersgrenze
bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis befristet ist. Das Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anderes kann allerdings in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt werden.
Altersteilzeitarbeit
soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersente ermöglichen. Gesetzliche Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz vom 23.7.1996.
Änderungskündigung
ist die Kündigung des Arbeitsvertrags verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen.
Änderungsvertrag
ist ein Vertrag, durch den der ursprüngliche Arbeitsvertrag inhaltlich verändert wird.
Anfechtung des Arbeitsvertrags
hat die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge. Die Anfechtung kann insbesondere wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung erfolgen.
Angestellter
ist ein Arbeitnehmer, der überwiegend kaufmännische oder Bürotätigkeiten ausübt.
Arbeiter
ist ein Arbeitnehmer, der überwiegend körperliche Arbeit verrichtet.
Arbeitgeber
ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Arbeitnehmer
ist derjenige, der gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet ist.
Arbeitnehmerähnliche Personen
sind Personen, die zwar in keinem Arbeitsverhältnis stehen, die aber wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Unternehmer in bestimmten Bereichen wie Arbeitnehmer behandelt werden. Arbeitnehmerähnliche Personen sind insbesondere Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende.
Arbeitnehmerüberlassung
bedarf der Erlaubnis. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Verleiher) Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen will.
Arbeitsgericht
ist die unterste Instanz der für Arbeitsstreitigkeiten zuständigen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitskampf
ist der Oberbegriff für Aussperrung und Streik
Arbeitspapiere
sind die Unterlagen, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben muss und bei Beendigung zurück erhält. Dazu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft und die Krankenversicherungskarte.
Arbeitsplatz
ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss.
Arbeitsplatzteilung
Job-Sharing
Arbeitsrecht
ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, welche sich auf die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehen.
Arbeitsunfall
liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei Ausübung einer gesetzlich versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden führt. In diesem Fall bietet die gesetzliche Unfallversicherung dem Arbeitnehmer und seiner Familie sozialen Schutz.
Arbeitsvergütung
ist die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer geschuldete Gegenleistung für die geleistete Arbeit. Üblicherweise wird die Vergütung von Arbeitern als Lohn und die von Angestellten als Gehalt bezeichnet.
Arbeitsverhältnis
ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch den Arbeitsvertrag zustande kommt.
Arbeitsverhinderung
Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an seiner Arbeitspflicht gehindert ist. In Betracht kommen u.a. familiäre Anlässe wie Eheschließung, die Niederkunft der Ehefrau oder das Begräbnis des Ehegatten oder eines Elternteils.
Arbeitsvertrag
ist ein Vertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zu einer Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung der Arbeitsvergütung verpflichtet.
Arbeitsverweigerung
liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht erbringt und es hierfür keinen berechtigten Grund gibt. Grundsätzlich berechtigt die Arbeitsverweigerung den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Arbeitszeit
ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Arbeitszeugnis
ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erteilen. Es muss zur Art der ausgeübten Tätigkeit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses Stellung nehmen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis darüber hinaus auf Angaben zur Leistung und Führung zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).
Aufhebungsvertrag
ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mit dem das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt endet. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
Ausbildender
ist der Vertragspartner des Auszubildenden im Ausbildungsvertrag.
Ausbilder
ist die Person, die im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses für den Auszubildenden die Verantwortung trägt.
Ausbildungsvertrag
ist zur Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses abzuschließen. Auf den Vertrag sind, soweit sich nicht aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz etwas anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.
Aushilfsarbeitsverhältnis
ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitsbedarfs (z.B. bei Saisonbetrieben). Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Außertarifliche Angestellte
sind Angestellte, die nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst sind, der für den Arbeitgeber zur Anwendung kommt. Zu dieser Gruppe gehören häufig die Leitenden Angestellten.
Aussperrung
ist die Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik. Er verwehrt während eines Arbeitskampfes seines Arbeitnehmern den Zutritt zum Arbeitsplatz. Er ist damit nicht verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsvergütung zu entrichten.
Auszubildender
ist die Person, die nach dem Ausbildungsvertrag vom Ausbildenden die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt erhält.


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B

Befristeter Arbeitsvertrag
ist ein Arbeitsverhältnis, das auf eine bestimmte Dauer vereinbart ist und ohne Kündigung mit Zeitablauf endet. Es gelten die besonderen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 21.12.2000
Behinderte
sind Personen, bei denen ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
Berufsausbildungsverhältnis
ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden, das durch den Ausbildungsvertrag begründet wird. Gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz vom 23.3.2005.
Berufsfreiheit
ist ein Grundrecht, das allen Deutschen zusteht. Hiernach haben sie das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden.
Berufskrankheit
ist eine Krankheit, die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses erleidet und die in der Berufskrankheitenverordnung vom 31.10.1997 aufgeführt ist.
Berufsschule
muss von Auszubildenden besucht werden. Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Berufung
ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Arbeitsgerichts. Zuständig für die Berufung ist das Landesarbeitsgericht.
Beschäftigungsanspruch
ist ein Anspruch des Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer entsprechend des Arbeitsvertrages zu beschäftigen.
Beschwerde
ist ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts.
Betrieb
ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sachlicher oder immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Betriebliche Übung
liegt vor, wenn Arbeitnehmern in einer Art betrieblichem Gewohnheitsrecht Zugeständnisse gemacht werden (z.B. in Form von Gratifikationen)
Betriebsferien
Betriebsurlaub
Betriebsrat
bezeichnet die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. In Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25.9.2001.
Betriebsurlaub
bezeichnet die gleichzeitige Erteilung des Urlaubs an einen Teil oder die gesamte Belegschaft. Die Festlegung von Betriebsurlaub steht im Ermessen des Arbeitgebers. Besteht ein Betriebsrat so unterliegt die Einführung von Betriebsurlaub der Mitbestimmung.
Betriebsvereinbarung
ist eine Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitnehmer des Betriebsrats hat.
Betriebsverfassung
bezeichnet in Form des Betriebsverfassungsrechts den rechtlichen Rahmen der Wahl und die Arbeitsvoraussetzungen von Betriebsräten.
Betriebsversammlung
besteht aus sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebs. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, so muss dieser in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen. Das Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen steht allen vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu.
Bildungsurlaub
soll den Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung zur Weiterbildung ermöglichen. In einigen Ländern wie z. B. in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub.
Bundesarbeitsgericht
ist die dritte Instanz innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Gericht entscheidet über die mit der Revision angefochtenen Urteile.


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C

D

Direktionsrecht
bezeichnet das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf die Einzelheiten der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung festlegen und insoweit die Erbringung der Arbeit nach Ort, Art und Zeit näher bestimmen.
Doppelarbeitsverhältnis
liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig eingeht. Das ist zulässig, wenn die im Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.


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E

Eingruppierung
ist die erstmalig erfolgende Festsetzung der für den Arbeitnehmer geltenden Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Einigungsstelle
entscheidet bei betrieblichen Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sie fasst ihre Beschlüsse nach mündlicher Verhandlung. Sie ist paritätisch mit Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats besetzt und steht unter dem Vorsitz eines neutralen Vorsitzenden.
Einstellung
ist die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitsvertrag.
Entgeltfortzahlung
steht bei unverschuldeter Krankheit jedem Arbeitnehmer und jedem Auszubildenden zu. Sie erhalten in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung ihre durchschnittliche Arbeitsvergütung weiter. Hierzu gehören auch in der Zeit vor der Erkrankung gezahlte Überstundenzuschläge oder sonstige regelmäßige Zuschläge.
Entlassung
Kündigung
Erholungsurlaub
ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz (BUrlbG) vom 01.01.1963.


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F

Fahrlässigkeit
bedeutet, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird.
Faktisches Arbeitsverhältnis
liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag aber von vornherein unwirksam war oder im Wege der Anfechtung unwirksam geworden ist. In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit als wirksam anzusehen; das heißt, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Arbeitsvergütung.

Familienmitarbeit
liegt vor, wenn der Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten mitarbeitet bzw. die Kinder im Betrieb ihrer Eltern entsprechende Dienste leisten und sie dem elterlichen Hausstand angehören. Eine solche Leistungspflicht schulden die Ehegatten untereinander und die Kinder ihren Eltern kraft Gesetzes. In diesem Fall ist Arbeitsrecht nicht anwendbar. Von einem Arbeitsverhältnis ist aber dann auszugehen, wenn eine Mitarbeit erfolgt, die über die kraft Gesetzes geschuldete Leistungspflicht hinausgeht.
Feiertagszuschlag
ist ein Zuschlag auf die Arbeitsvergütung für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Gesetzlich besteht für einen Feiertagszuschlag kein Anspruch. In der Praxis gibt es allerdings viele Berufszweige, für die der Anspruch durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung begründet wird.
Fragerecht des Arbeitgebers
besteht beim Einstellungsgespräch. Der Arbeitgeber darf dem Bewerber solche Fragen stellen, die mit dem künftigen Arbeitsverhältnis und mit den Leistungspflichten des Arbeitnehmers im Zusammenhang stehen. Solche zulässigen Fragen muss der Bewerber wahrheitsgemäß beantworten. Auf unzulässige Fragen darf der Bewerber lügen, ohne dass es für ihn nachteilige rechtliche Konsequenzen hat.
Freier Mitarbeiter
ist ein Mitarbeiter, der im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags tätig ist. Er ist bei seiner Arbeitsleistung selbständig; er kann also Zeit, Ort und die konkrete inhaltliche Ausgestaltung seiner Tätigkeit frei bestimmen. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer.
Freistellung zur Stellensuche
muss dem Arbeitnehmer gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet wird. Dem Arbeitnehmer müssen also insbesondere die Zeiten für Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern wie Arbeitszeit bezahlt werden.
Friedenspflicht
bedeutet, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags dessen Inhalt nicht durch einen Arbeitskampf, insbesondere durch einen Streik verändert werden darf.
Fristlose Kündigung
Kündigung
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
umfasst einerseits den Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers und wird in diesem Zusammenhang durch die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz konkretisiert. Daneben besteht für den Arbeitgeber auch eine allgemeine Fürsorgepflicht, die ihn konkret verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu wahren, Mobbing zu unterlassen, den Arbeitnehmer zu belehren (z.B. über die Altersvorsorge) oder ihm bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitspapiere herauszugeben.


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G

Gehalt
Arbeitsvergütung
Gesamtbetriebsrat
wird errichtet, wenn zu einem Unternehmen mehrere selbständige Betriebe gehören. Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden aber nicht von der Belegschaft gewählt, sondern von den einzelnen Betriebsräten.
Gewerkschaft
ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge abzuschließen.
Gleichbehandlung der Arbeitnehmer
ist eine wichtige arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die sich gruppenmäßig in einer vergleichbaren Lage befinden, nicht willkürlich schlechter stellen. Die Gleichbehandlungspflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, u.a. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.2006.
Gleitende Arbeitszeit
liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Beginn und Ende seiner Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters frei gestalten kann. Die Einführung und die Gestaltung der gleitenden Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Gratifikation
wird zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung gezahlt (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszahlungen). Häufig werden solche Zahlungen durch den Arbeitgeber freiwillig gewährt. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung kann sich ergeben aufgrund des Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung. Aufgrund betrieblicher Übung entsteht für die Zukunft ein Anspruch auf Gratifikation, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat.


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H

Haftung des Arbeitgebers
bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis rechtlich einzustehen hat. So haftet der Arbeitgeber dafür, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeit keinen Sachschaden erleidet. Eine Schadensersatzpflicht kann auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen, etwa wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein Arbeitszeugnis ausstellt und sich hierdurch die Aufnahme einer neuen Arbeit verzögert. Erleidet der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner Tätigkeit einen Personenschaden, hat er keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die gesetzliche Unfallversicherung.
Haftung des Arbeitnehmers
bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis rechtlich einzustehen hat. Verursacht ein Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit einen Schaden zulasten des Arbeitgebers, so haftet er nur dann uneingeschränkt, wenn er grob fahrlässig (Fahrlässigkeit) oder vorsätzlich (Vorsatz) gehandelt hat.
Hausgewerbetreibender
ist, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei Hilfskräften oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt. Es gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen des Heimarbeitsgesetzes vom 14.3.1951. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Vorschriften nur vereinzelt anwendbar.


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I

J

Job-Sharing
bedeutet, dass sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen und Teilzeitarbeit erbringen. Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist. Einzelheiten regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.
Jugendarbeitsschutz
ist im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.4.1976 gerelt. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und enthält Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche und die entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers.


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K

Kettenarbeitsvertrag
liegt vor, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden. Im Rahmen der Wirksamkeit eines solchen Arbeitsvertrags ist grundsätzlich zu prüfen, ob für die letzte Befristung ein sachlich gerechtfertigter Grund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000 vorlag.
Kleinbetrieb
liegt vor, wenn im Betrieb nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig (Faktor 0,5 bei max. 20 Wochenstunden und 0,75 bei bis zu 30 Wochenstunden), Azubis zählen nicht. In jetzt seltenen "Altfällen" reichen noch heute 5 "Alt-Arbeitnehmer" aus. Diese müssen dann vor 2004 eingestellt worden sein.
Koalitionsfreiheit
ist das Grundrecht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Krankengeld
wird gezahlt, wenn einen Versicherten die Krankheit arbeitsunfähig macht und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erschöpft ist. Einzelheiten regelt das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) vom 20.12.1988.
Krankheit
ist jeder regelwidrige körperliche und geistige Zustand, das heißt jedes psychische und physische Fehlverhalten bzw. jede Fehlfunktion, das/die einer Heilbehandlung bedarf. Sie begründet einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Krankmeldung
ist eine Pflicht des Arbeitnehmers im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26.5.1994 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Kündigung
ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Sie muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam. Die Kündigung kann fristgemäß oder außerordentlich ("fristlos") aus wichtigem Grund erfolgen. Näheres zur Kündigung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder gesetzlich aus dem BGB.
Kündigungsschutz
bezeichnet alle rechtlichen Regelungen, die die Möglichkeit des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu kündigen beschränken. Gesetzliche Regelungen enthalten insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, für Schwerbehinderte oder Gleichgestellte §§ 95, 91 Sozialgesetzbuch IX, für Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung § 9 Mutterschutzgesetz, für Arbeitnehmer in Elternzeit § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, für Wehr- und Zivildienstpflichtige § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz, § 78 Abs 1 Nr.1 Zivildienstgesetz, für Betriebsräte §47 Bundespersonalvertretungsgesetz, für Azubis § 15 Berufsbildungsgesetz.
Kündigungsschutzklage
kann vom Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhoben werden, wenn er schon länger als 6 Monate im Betrieb arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Für die Anrufung des Arbeitsgerichts mit einer Kündigungsschutzklage gilt eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Kur
dient der medizinischen Vorsorge und der Rehabilitation. Ist eine Kur notwendig, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Zu den medizinischen Vorsorgemaßnahmen gehören alle Heilmaßnahmen, die notwendig sind, um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit sonst voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde.
Kurzarbeit
liegt vor, wenn die vom Arbeitnehmer vertraglich geschuldete Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen verkürzt wird. Kurzarbeit ist unter den Voraussetzungen der §§ 169 - 182 Sozialgesetzbuch III zulässig, Regelungen über die Kurzarbeit finden sich auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.


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L

Landesarbeitsgericht
ist das Gericht in zweiter Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte.
Leiharbeit
Arbeitnehmerüberlassung
Leitender Angestellter
ist ein Arbeitnehmer. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001 ist Leitender Angestellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen und Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, wer über Generalvollmacht oder Prokura verfügt oder wer weisungsfrei Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens oder des Betriebs von Bedeutung sind und die besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzen.
Lohn
Arbeitsvergütung
Lohnpfändung
ist zulässig, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts vorliegt und die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden, damit dem Arbeitnehmer ein Mindestbetrag seiner Arbeitsvergütung bleibt.


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M

Massenentlassung
muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit anzeigen. Der Anzeige ist eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Einzelheiten enthält das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969.
Mehrarbeit
liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über den zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit hinaus tätig wird, der durch das Arbeitszeitgesetz vom 5.6.1994 vorgegeben ist. Die erbrachte zusätzliche Arbeitsleistung ist wie Arbeitszeit zu vergüten.
Minderjährige
sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie bedürfen zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Andernfalls entsteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.
Mitbestimmung
bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb und Unternehmen. Die Unternehmensmitbestimmung erfolgt durch Mitglieder der Arbeitnehmer in den nach dem Gesellschaftsrecht vorgesehenen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat). Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Montan-Mitbestimmungsgesetz vom 21.5.1951. Bei der betrieblichen Mitbestimmung wirken die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat oder den Sprecherausschuss mit. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.
Mitwirkungsrecht
ist das dem Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001 eingeräumte Recht in Form von Informations- und Beratungsrechten. Im Bereich der Mitwirkung können Betriebsräte im Gegensatz zur Mitbestimmung keine Gestaltungen einseitig gegen den Arbeitgeber durchsetzen.
Mobbing
liegt vor, wenn einzelne Arbeitnehmer gezielt diskriminiert, beleidigt, ausgegrenzt oder sonst unangemessen schikaniert werden. Täter können wegen dieses Verhaltens eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten.
Mutterschutz
sichert der berufstätigen Frau einen besonderen Schutz in der Zeit vor und nach der Niederkunft. Gesetzliche Regelungen enthält das Mutterschutzgesetz vom 20.6.2002. Es enthält Beschäftigungsverbote, ein Kündigungsverbot und Regelungen über Leistungen.


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N

Nachtarbeit
ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Schutzvorschriften für Nachtarbeiter enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.


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O

P

Pausen
Ruhepausen
Personalakte
enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Prämienlohn
ist eine besondere Form der Arbeitsvergütung. Er wird für einen bestimmten Leistungserfolg (Arbeitsmenge oder -qualität) neben einer Zeitentlohnung vereinbart.
Probearbeitsverhältnis
ist ein Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Probezeit.
Probezeit
soll Arbeitgebern die Möglichkeit geben, die Geeignetheit des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis zu erproben. Das Probearbeitsverhältnis kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


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Q

R

Revision
ist das Rechtsmittel, das sich gegen Berufungsurteile des Landesarbeitsgerichts an das Bundesarbeitsgericht richtet.
Rufbereitschaft
ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einem selbstbestimmten, aber dem Arbeitgeber anzugebenden Ort auf Abruf zur Arbeit bereitzuhalten.
Ruhepausen
sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Ruhezeit
ist der Zeitraum, der zwischen der Beendigung der täglichen Arbeitszeit und der Wideraufnahme der Arbeit liegt. Die Arbeitnehmer müssen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.


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S

Saisonarbeit
liegt vor, wenn Aushilfskräfte in bestimmten Bereichen für nur einen Teil des Jahres beschäftigt werden. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis befristet werden (Befristeter Arbeitsvertrag). Saisonarbeiter sind Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Schlichtung
soll einen Tarifkonflikt einvernehmlich lösen und einen Arbeitskampf vermeiden.
Schwangerschaft
Mutterschutz
Schwarzarbeit
leistet , wer Dienst- oder Werksleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei u.a. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt oder als Steuerpflichtiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Einzelheiten regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.7.2004.
Schwerbehinderte
sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung (Behinderte) von wenigstens 50 vorliegt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
Sozialauswahl
erfolgt bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen. Eine solche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der Arbeitnehmer die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berücksichtigt hat. Einzelheiten regelt das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969.
Sozialplan
ist die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.
Sperrzeit
kann von der Arbeitsagentur verhängt werden wegen versicherungswidrigem Verhalten. In diesem Zeitraum wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt. Sie kann zwischen 1 und 12 Wochen dauern, geregelt in § 144 Sozialgesetzbuch Drittes Buch. Damit zu rechnen ist beim Abschluss von Aufhebungsverträgen, eigener Kündigung des Arbeitnehmers oder bei einer verhaltensbedingter Kündigung.
Sprecherausschuss
ist die Vertretung der Leitenden Angestellten im Betrieb. Er kann in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Leitenden Angestellten gewählt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sprecherausschussgesetz vom 20.12.1988.
Stellenausschreibung
im Betrieb kann vom Betriebsrat vor der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes verlangt werden.
Streik
ist die von einer Mehrheit von Arbeitnehmern gemeinsam durchgeführte Einstellung der Arbeit zur Erreichung eines bestimmten Ziels, das heißt den Abschluss eines Tarifvertrags.


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T

Tarifautonomie
ist das im Grundgesetz verankerte Recht der Tarifvertragsparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen.
Tarifbindung
bedeutet, dass die Mitglieder der Tarifvertragsparteien an die tariflichen Regelungen im Tarifvertrag gebunden sind. Grundsätzlich ist für eine Tarifgeltung die beiderseitige Tarifgebundenheit erforderlich, das heißt, der Arbeitgeber muss Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein.
Tariföffnungsklausel
ist eine Vereinbarung in einem Tarifvertrag, die eine Abweichung von tariflichen Regelungen durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag erlaubt.
Tarifvertrag
ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien, der Rechtsnormen enthält, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil), und der die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regelt (schuldrechtlicher Teil).
Teilzeitarbeit
liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Gesetzliche Regelungen über Teilzeitarbeit enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.


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U

Überstunden
werden erbracht, wenn der Arbeitnehmer über die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus weitere Arbeitszeiten leistet. Begrenzt wird die Möglichkeit, Überstunden zu leisten, durch die im Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 festgelegte Höchstarbeitszeit.
Umgruppierung
ist die Überführung des Arbeitnehmers in eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Urlaub
Erholungsurlaub
Urlaubsentgelt
ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Erholungsurlaubs. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Gesetzliche Regelungen enthält das Bundesurlaubsgesetz 8.1.1963.
Urlaubsgeld
ist das vom Arbeitgeber neben der Arbeitsvergütung zusätzlich gezahlte Entgelt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Urlaubsgeldes kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.


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V

Versetzung
ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Vorsatz
ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.
Vorstellungskosten
hat der Arbeitgeber zu tragen, wenn er einen Bewerber auch auf dessen eigenen Vorschlag zur Vorstellung aufgefordert hat. Zu den Vorstellungskosten gehören Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.

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W

Wehrdienst
führt zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Der Wehrdienstleistende genießt Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.
Weihnachtsgeld
ist eine zusätzliche Zahlung, die vom Arbeitgeber vor Weihnachten gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben.
Weisungsrecht
Direktionsrecht


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X

Y

Z

Zeugnis
Arbeitszeugnis
Zivildienst
führt zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Der Zivildienstleistende genießt Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.
Zwischenmeister
ist, wer ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm vom Gewerbetreibenden übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt. Es gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen des Heimarbeitsgesetzes vom 14.3.1951.
Zwischenzeugnis
kann vom Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt (z.B. Vorgesetztenwechsel, Umorganisation, Versetzung).

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Zuletzt aktualisiert am 05.11.2010

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