Checkliste nach Erhalt einer Kündigung
Sie haben die Kündigung erhalten. Das müssen Sie jetzt tun:
- Ruhe bewahren!
- Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen! Die Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen eingelegt werden!
- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
- Bieten Sie Ihre Arbeitskraft weiterhin an.
- Suchen Sie ggf. ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.
- Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit. Dies kann persönlich, online oder telefonisch (Hotline 01801/555 111) erfolgen.
- Holen Sie Rechtsrat ein und lassen Sie die Kündigung anwaltlich prüfen.
Unseren Kunden hilft unser Rat&Recht Leistungsservice hierbei gerne weiter!
- Lassen Sie die Kündigung auf Formfehler prüfen und weisen Sie diese ggf. sofort zurück.
- Teilen Sie Ihrem Chef eine ggf. vorliegende Schwangerschaft oder Schwerbehinderung mit. In diesen Fällen genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
- Sprechen Sie mit dem Betriebsrat.
- "Liefern" Sie in der Arbeit keine neuen Kündigungsgründe.
- Fordern Sie ein Zwischenzeugnis an.
- Beginnen Sie schnellstmöglich mit der Suche nach einer neuen Stelle. Sie können hierzu die Freistellung zur Stellensuche von Ihrem Arbeitgeber fordern.
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