ivw

Checkliste nach Erhalt einer Kündigung

Sie haben die Kündigung erhalten. Das müssen Sie jetzt tun:

  • Ruhe bewahren!
  • Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen! Die Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen eingelegt werden!
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
  • Bieten Sie Ihre Arbeitskraft weiterhin an.
  • Suchen Sie ggf. ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.
  • Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit. Dies kann persönlich, online oder telefonisch (Hotline 01801/555 111) erfolgen.
  • Holen Sie Rechtsrat ein und lassen Sie die Kündigung anwaltlich prüfen.
    Unseren Kunden hilft unser Rat&Recht Leistungsservice hierbei gerne weiter!
  • Lassen Sie die Kündigung auf Formfehler prüfen und weisen Sie diese ggf. sofort zurück.
  • Teilen Sie Ihrem Chef eine ggf. vorliegende Schwangerschaft oder Schwerbehinderung mit. In diesen Fällen genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Sprechen Sie mit dem Betriebsrat.
  • "Liefern" Sie in der Arbeit keine neuen Kündigungsgründe.
  • Fordern Sie ein Zwischenzeugnis an.
  • Beginnen Sie schnellstmöglich mit der Suche nach einer neuen Stelle. Sie können hierzu die Freistellung zur Stellensuche von Ihrem Arbeitgeber fordern.
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2010

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Arbeit & Beruf > Kündigung
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten