Alle meine Freunde bekommen Weihnachts- und Urlaubsgeld, nur ich nicht. Kann das sein?
Ja, wenn nicht alle Ihre Freunde denselben Arbeitgeber haben wie Sie, denn der Anspruch ergibt sich nicht aus dem Gesetz und steht daher nicht allen zu.
Woraus ergibt sich der Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld sonst?
Aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der sogenannten betrieblichen Übung oder Gleichbehandlung zu den Kollegen.
Wann liegt eine betriebliche Übung vor?
Wenn das Geld mindestens 3 Jahre lang vorbehaltlos in derselben Höhe gezahlt wurde.
Ich habe immer Weihnachtsgeld bekommen, nur dieses Jahre nicht, weil ich das Jahr über in Elternzeit war. Ist das richtig?
Nein, denn das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Anders nur, wenn es eine Regelung für diesen Fall gibt, die grundsätzlich zulässig ist.
Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kurz nach der Auszahlung kündige?
Es ist möglich, eine Gratifikation für geleistete Dienste und gleichzeitig an Betriebstreue zu knüpfen. Entsprechende Vereinbarungen sind in bestimmten Grenzen möglich. Es kommt dabei auf die Höhe der Zahlung und auf die Dauer des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses an.
Ich habe Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes bekommen. Im April kündige ich meine Stelle. Der Arbeitgeber fordert das Weihnachtsgeld zurück. Darf er das?
Nein, auch wenn es eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gibt, ist sie unwirksam, weil Sie dadurch unangemessen benachteiligt werden.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Ja - sofern es in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag so festgelegt ist. Sollte dadurch die 400 Euro Grenze überschritten werden, besteht Sozialversicherungspflicht.
Habe ich als Teilzeitbeschäftigter Anspruch auf Weihnachtsgeld etc.?
Ja! Sie haben den gleichen - anteiligen- Anspruch auf Geldleistungen, Urlaubstage und Weiterbildungszeiten wie jemand, der Vollzeit arbeitet.
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Haben befristet eingestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld?
Für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gelten dieselben Regelungen wie für unbefristet Beschäftigte, d.h. Sie haben Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld in der Höhe, die dem Anteil ihrer Beschäftigungsdauer entspricht.
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