ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Kündigung des Arbeitgebers

21 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Was ist eine Kündigung?

Eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der Wille zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck gebracht wird.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Es gibt Kündigungen, die vom Arbeitgeber oder die vom Arbeitnehmer ausgehen. Das kann jeweils fristlos oder unter Beachtung einer Frist geschehen. Außerdem gibt es die Änderungskündigung.

Mein Arbeitgeber will mich einfach so kündigen. Kann er das?

Wenn das Kündigungsschutzgesetz oder besondere Kündigungsschutzbestimmungen, z.B. Mutterschutz, gelten, dann braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund. Ansonsten braucht er keinen Kündigungsgrund, er darf nur nicht gegen Gesetze oder sitten- bzw. treuwidrig handeln. So besteht auch ein gewisser Mindestschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes.

Ich arbeite seit knapp 2 Jahren in einer Firma mit 14 Angestellten. Gilt für mich das Kündigungsschutzgesetz?

Ja, denn Sie arbeiten seit mind. 6 Monaten im Betrieb und dort sind mind. 10 Arbeitnehmer (in mittlerweile seltenen "Altfällen" reichten 5) beschäftigt. Teilzeitbeschäftigte zählen anteilig mit, Azubis nicht.

Gestern sagte mein Chef zu mir, ich sei zu faul und solle mir einen neuen Job suchen. Kann er mir denn so einfach mündlich kündigen?

Nein! Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, Ihr Chef muss schriftlich kündigen. Das bedeutet, er muss die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Auch eine Kündigung per Fax oder E-mail ist nicht wirksam. (§ 623 BGB).

Muss man bei einer Kündigung eine Form einhalten?

Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also mit eigenhändiger Unterschrift. Mündliche Kündigungen oder z.B. per SMS oder E-mail, sind unwirksam. Außerdem muss die Kündigung von der richtigen Person ausgesprochen werden, also nicht von der Sekretärin anstelle des Geschäftsführers oder von der Mutter für ihren erwachsenen Sohn. Bevollmächtigung ist aber möglich.

Heute erhielt ich einen Brief von meinem Arbeitgeber, in dem stand, ab Ende des übernächsten Monats könne ich mir einen neuen Job suchen, da ich meine Arbeitsleistungen häufig mangelhaft erbracht hätte. Ist das ernst gemeint? Handelt es sich bei diesem Schreiben wirklich um eine Kündigung? Denn das Wort "Kündigung" steht ja gar nicht drin.

Ja, der Brief ist eine Kündigung. Bei einer Kündigung muss das Wort "Kündigung" nicht explizit genannt werden, es muss lediglich aus dem Schreiben hervorgehen, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortbestehen soll.

Müssen Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben genannt werden?

Nur bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie die Gründe dafür sofort erfahren können, bei einer ordentlichen Kündigung nicht. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall sogar bis zum Gerichtsverfahren warten, bis er seine Gründe mitteilt. Trotzdem müssen die Gründe auch gerichtlich überprüfbar bereits bei der Kündigung vorgelegen haben. Das Nachschieben von zuvor bekannten Gründen ist unzulässig, wenn sie dem Betriebsrat bei der Anhörung nicht mitgeteilt wurden.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Gründe können im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen oder betriebsbedingt sein. Sie müssen so schwerwiegend sein, dass die Kündigung verhältnismäßig ist.

Bei mir in der Firma herrscht Rauchverbot. Nur weil ich vorgestern an meinem Schreibtisch geraucht habe, hat mein Chef mir gestern fristgerecht gekündigt. Geht das denn so einfach?

Es handelt sich hier um eine verhaltensbedingte Kündigung, da ein Verstoß gegen das Rauchverbot ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers darstellt. Bevor Ihnen deshalb gekündigt werden kann, muss Sie der Arbeitgeber aber mindestens einmal abgemahnt haben. Dies hat er nicht getan. Somit ist die Kündigung unwirksam.
Lesen Sie mehr zu Kündigungsgründen...

Gelegentlich komme ich ein bisschen zu spät zur Arbeit (aber nie mehr als 2 Stunden). Eigentlich kann es meinem Chef doch egal sein, ob ich etwas früher oder später anfange. Mein Chef sieht das leider anders, er möchte, dass das Sekretariat ab 8 Uhr besetzt ist. Er hat mich sogar schon abgemahnt. Ich finde es nicht so schlimm, wenn ich etwas später komme. Die Leute können doch später noch mal anrufen. Jetzt hat mich mein Chef sogar gekündigt- das ist doch wirklich übertrieben, oder?

Nein, ihr Chef hat Recht! Sie müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen. Außerdem hat er Sie sogar schon abgemahnt. Daraufhin haben Sie Ihr Verhalten aber nicht geändert. Also kann er Ihnen verhaltensbedingt kündigen!
Lesen Sie mehr zu Kündigungsgründen...

Ich bin seit 10 Jahren im Betrieb und habe 2 kleine Kinder. Wie stehen meine Chancen bei der Sozialauswahl?

Berücksichtigt werden u.a. folgende Kriterien: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Wie Ihre Chancen stehen, richtet sich also nach dem Vergleich zu Kollegen, die einen vergleichbaren Arbeitsplatz haben.

Ich bin gekündigt worden und mit der Kündigung gleich zum Betriebsrat gegangen. Der wusste davon gar nichts. Ist die Kündigung trotzdem wirksam?

Wenn die Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben ist, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Anhörung nicht oder falsch erfolgt ist.

Vor 3 Wochen ist mein Chef mir auf die Schliche gekommen, dass ich Spesen mehrfach nicht ganz korrekt abgerechnet habe. Erst gestern erhielt ich eine fristlose Kündigung von ihm. Ist diese Kündigung überhaupt wirksam? Hätte er mir nicht gleich kündigen müssen, nachdem er es entdeckt hatte?

Ab dem Zeitpunkt, wo der Chef Ihnen auf die Schliche gekommen ist, hat er 2 Wochen Zeit um Ihnen zu kündigen. Somit ist die Kündigung verspätet und unwirksam. Glück gehabt! (§ 626 BGB)

Kann ein Arbeitsvertrag vor Vertragsbeginn gekündigt werden?

Normaler Weise ja, wenn das nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen wurde.

Kann ich mich gegen eine Kündigung in der Probezeit wehren?

Davon abgesehen, dass kein Kündigungsgrund vorliegen muss, kann auch die Kündigung in der Probezeit z.B. in Hinblick auf Form und Frist und Einhaltung allgemeiner Standards (keine Sitten- oder Treuwidrigkeit, keine Diskriminierung etc.) geprüft werden.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich eine Kündigung bekomme?

Sie müssen dann die Kündigung der anderen Seite auf Wirksamkeit prüfen. Wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird, sollte man dagegen vorgehen und die Arbeitskraft weiterhin anbieten. Sehr wichtig ist es, dass nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung dagegen Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. Egal welche Gespräche vielleicht mit dem Arbeitgeber noch laufen, muss diese Frist unbedingt eingehalten werden! Die Frist läuft auch bei Urlaub oder Krankheit, sogar wenn Sie im Krankenhaus sind!
Lesen Sie mehr zur Kündigungsschutzklage...

Ich habe ein ganz gutes Abfindungsangebot bekommen, aber ich weiß nicht, welche Höhe da normal ist und ob ich es annehmen soll. Gibt es einen Richtwert?

Da ist vieles Verhandlungssache. Es wird ja auch teilweise noch um andere Dinge verhandelt als nur der direkte Abfindungsbetrag. Kriterien sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Einkommenshöhe, Unterhaltspflichten, Gesundheit, Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ein Richtwert ist ein halbes bis ein Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bedenken Sie auch, dass der Betrag in der Regel voll zu versteuern ist. Sozialversicherungsbeiträge brauchen darauf allerdings nicht bezahlt werden, sofern es sich um eine "echte" Abfindung handelt. Es ist aber unter Umständen mit einer Sperrfrist der Arbeitsagentur zu rechnen.
Lesen Sie mehr zum Aufhebungsvertrag...

Ist es möglich, dass mein Chef meinen befristeten Arbeitsvertrag vor Ende der Laufzeit kündigt?

Eine "normale" ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nur dann möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Gibt es keine entsprechende Regelung, kann Ihr Chef Sie nur bei sehr schweren Verfehlungen kündigen (z.B. Diebstahl, sogenannte "außerordentliche Kündigung"). Dies ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag möglich.
Lesen Sie mehr zum befristeten Arbeitsverhältnis...

In unserer Firma ist ein Laptop weggekommen. Nun wird eine Kollegin verdächtigt. Unser Chef will der Kollegin nun umgehend kündigen, ohne dass er überhaupt mit ihr darüber gesprochen hat. Darf er das, wenn doch noch gar nicht sicher ist, dass sie den Laptop gestohlen hat?

Nein. In seltenen Ausnahmefällen reicht schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung für eine Kündigung aus. Für eine Verdachtskündigung müssen dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, die das Vertrauen zerstören. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist zudem immer, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zu den Vorwürfen angehört hat und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Da dies im vorliegenden Fall scheinbar nicht passiert ist, wäre eine Kündigung nicht haltbar.
Lesen Sie mehr zu Kündigungsgründen...

Wie lange muss mich mein Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung noch weiterbeschäftigen?

Ihr Arbeitgeber muss Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aufgrund des bestehenden Arbeitsvertrages bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen (Ausnahme im Falle der Suspendierung). Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers endet grundsätzlich nach Ablauf der Kündigungsfrist oder mit Zugang der außerordentlichen Kündigung. Ihr Arbeitgeber kann Sie aber auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Arbeit & Beruf > Häufige Fragen
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten