Wer einen Arbeitsvertrag einvernehmlich abgeschlossen hat, kann ihn auch einvernehmlich wieder aufheben, also beenden. Aufhebungsverträge (Auflösungsverträge) bieten Vorteile, können aber auch zahlreiche Nachteile mit sich bringen.
Eile mit Weile
Grundsätzlich sollte vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages nichts überstürzt werden! Auf jeden Fall sollte ein Vertragsentwurf erstellt werden. Die einzelnen Regelungen des Aufhebungsvertrages können dann von beiden Seiten genau überprüft werden und jeder kann sich über die Auswirkungen der einzelnen Regelungen informieren.
Tipp!
Bitten Sie um Bedenkzeit! Ist der Vertrag erst einmal geschlossen, ist er in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen. Holen Sie rechtlichen Rat ein. Ihre D.A.S. Rechtsschutzversicherung nennt Ihnen einen Spezialisten.
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer
Im Einzelfall kann die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags für Sie vorteilhaft sein, um
- flexibel und kurzfristig einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.
- ein unerträgliches Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfristen zu beenden.
- eine Abfindung zu erzielen.
- beim Arbeitszeugnis mitzubestimmen.
- die Konditionen, zu denen Sie ausscheiden, frei auszuhandeln.
- einer arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung zuvor zu kommen.
- mögliche vorliegende Kündigungsgründe (z.B. verhaltensbedingt) werden nicht bekannt
Allerdings lauern bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch Gefahren, denn
- es findet keine Betriebsratsanhörung statt.
- die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes zum Schutz vor unsozialen Kündigungen greifen nicht.
- der besondere Kündigungsschutz für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, wird nicht berücksichtigt.
- womöglich gilt eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes und ein verkürzter Bezug.
- die Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge können verloren gehen.
- an ungünstige Abmachungen sind Sie nach dem Vertragsabschluss gebunden und können sie in der Regel nicht rückgängig machen.
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages für den Arbeitgeber
Als Arbeitgeber bietet der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für Sie große Vorteile:
- Sie müssen sich nicht an besondere Kündigungsschutzvorschriften halten (z.B. bei Betriebsräten, bei Schwangeren, etc.).
- höhere Flexibilität, auch in der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.
- es sind keine Kündigungsfristen einzuhalten
- keine Beteiligung des Betriebsrates notwendig.
Nachteilige Auswirkungen könnten z.B. auftreten, durch
- eine eventuelle Erstattungspflicht gem. § 147 a SGB III bei langjährigen, älteren Arbeitnehmern.
Tipp!
Die oben stehenden Vor- und Nachteile sind keine abschließende Auflistung. Prüfen Sie daher die Vor- und Nachteile genau in Ihrem konkreten Fall und wägen Sie ab!
Kündigung trotz Aufhebungsvertrag
Auch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist eine
Kündigung möglich. Dies z.B. dann, wenn dem Arbeitgeber nach Vertragsschluss und vor Ende des Arbeitsverhältnisses Gründe bekannt werden, welche eine Kündigung rechtfertigen. Beispielsweise betrifft dies Fälle, in denen nach Vertragsschluss der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In einem solchen Fall wird der Aufhebungsvertrag in der Regel gegenstandslos.