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Inhalt des Aufhebungsvertrages

... hartes Ringen hinter den Kulissen

 

 

Wenn Sie sich auf eine vertragliche Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses einlassen, sollten Sie sich darauf gewissenhaft vorbereiten. Bestehen Sie darauf, dass alle strittigen Fragen geklärt werden.


Frei aushandeln

An Voraussetzungen ist der Aufhebungsvertrag nicht gebunden. Es ist also nicht erforderlich, dass Sie Anlass für die Beendigung gegeben haben oder Ihr Arbeitgeber Ihnen vorher eine Kündigung vorlegt. Genauso können Sie die Bedingungen Ihres Ausscheidens mit Ihrem Chef frei verhandeln.

Lassen Sie nichts aus. Was Sie vertraglich regeln sollten, haben wir in einer Checkliste zum Aufhebungsvertrag für Sie zusammengestellt.

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Zuletzt aktualisiert am 25.01.2011

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