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Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Das Heiligste, das der Deutsche hat, ist die Arbeit.

(Kurt Tucholsky, deutscher Journalist, Satiriker und Zeitkritiker)
Der Bund mit Ihrem Chef muss nicht ewig währen. Wenn Ihre Trennungsabsichten auf Gegenseitigkeit beruhen, können Sie sich auch ohne lästige Kündigungsfristen kurzfristig trennen. Ein frei zwischen Ihnen ausgehandelter Aufhebungsvertrag macht es möglich. Doch oft lauert der Teufel im Detail.

Zuletzt aktualisiert am 28.04.2010

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