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Aufhebungsvertrag ...

... wichtige Regelungen

Checkliste

  • Beendigungszeitpunkt

    Den Termin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie sich mit Ihrem Chef aussuchen. Legen Sie aber als Arbeitnehmer Wert darauf, dass als Beendigungszeitpunkt das Ende eines Kalendermonats gilt. Ein ungewöhnlicher (sofortiger) Beendigungszeitpunkt hinterlässt in Ihrem Zeugnis den Nachgeschmack einer fristlosen Kündigung.

    Formulierungsbeispiel:
    "... die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.06.2010 endet."
  • Abfindung

    Um Sie elegant loszuwerden, wird sich Ihr Chef dies möglicherweise etwas kosten lassen. Als Faustformel für eine Abfindung können Sie 50 bis 100 Prozent Ihres Bruttomonatseinkommens pro Jahr Betriebszugehörigkeit fordern (und bekommen). Natürlich sollten Sie auch dies schriftlich festlegen.

    Formulierungsbeispiel:
    "... für den Verlust der Arbeitsstelle wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 3.000 Euro, fällig am 30.06.2010, gezahlt."
  • Beendigungsgrund

    Entscheiden Sie selbst, ob die Steuerfreiheit einer Abfindung für Sie wichtig ist oder Sie bei anschließender Arbeitslosigkeit 12 Wochen ohne Leistungen des Arbeitsamtes auskommen.

    Gründe:
    • Abfindungen waren früher bis zu einer Höhe von 7.200 Euro (bei längerer Betriebszugehörigkeit und Lebensalter noch höher) steuerfrei. Seit 1.1.2006 müssen entlassene Arbeitnehmer die Abfindung voll beim Finanzamt abrechnen. Sie werden allerdings als außergewöhnliche Einkünfte nach der so genannten "Fünftelregelung" ermäßigt besteuert.
    • Außerdem trifft Sie die Sperre des Arbeitslosengeldes, wenn Sie selbst Ihre Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben (§ 144 SGB III). Deshalb sollte im Vertragstext enthalten sein, dass Ihr Ausscheiden auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt.


    Formulierungsbeispiel:
    "... das Arbeitsverhältnis endet auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung einvernehmlich zum 30.06.2010."
  • Freistellung von der Arbeit/Resturlaubsansprüche

    Wenn Ihr Chef Sie überhaupt nicht mehr sehen will, wird er Sie von der Arbeit freistellen und Ihnen trotzdem Gehalt zahlen. Erfolgt die Freistellung ohne ausdrückliche Anrechnung der offenen Urlaubsansprüche, haben Sie doppelten Anlass zur Freude. So haben Sie außerdem (nach Ablauf der Freistellung) noch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

    Formulierungsbeispiel:
    "...der Arbeitnehmer wird ab sofort bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich unter Fortzahlung der bisherigen Bezüge (unter Verrechnung etwa noch bestehender Urlaubsansprüche) von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt."
  • Dienstwagen

    Von einem Dienstwagen, den Sie nach Ihrem Arbeitsvertrag ausschließlich beruflich nutzen dürfen, müssen Sie sich verabschieden, wenn Ihr Arbeitgeber Sie mit sofortiger Wirkung freistellt.

    Steht Ihre Firmenkarosse dagegen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, können Sie diese bis zum Ende der Freistellung weiterhin nutzen.

    Missgönnt Ihr Chef Ihnen das, muss er die Rückgabe ausdrücklich mit Ihnen im Aufhebungsvertrag vereinbaren. Ihr rollendes Statussymbol ist nämlich Vergütungsbestandteil und der kann nur entzogen werden, wenn Sie einer entsprechenden Klausel zustimmen. Verlangen Sie als Ausgleich eine Regelung über die Nutzungsentschädigung.

    Formulierungsbeispiel bei sofortiger Rückgabe:
    "Der Dienstwagen ist vom Arbeitnehmer umgehend an den Arbeitgeber herauszugeben. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer bis zum Ende der Freistellungszeit eine tägliche Nutzungsentschädigung in Höhe von...".

    Alternativ:
    "Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den Dienstwagen in bisherigem Umfang bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu nutzen. Er verpflichtet sich, den Dienstwagen einschließlich dazugehöriger Papiere und Schlüssel spätestens am ..... innerhalb der üblichen Bürozeiten zurückzugeben."
  • Zeugnis

    Einigen Sie sich mit Ihrem Chef vor der Vertragsunterzeichnung über Ihr Zeugnis und lassen Sie den Zeugnisentwurf dem Vertrag beifügen. Das Zeugnis muss dann diesem Entwurf entsprechen.

    Formulierungsbeispiel:
    "... verpflichtet sich der Arbeitgeber ein Zeugnis gemäß dem beiliegenden Entwurf auszustellen."

    Alternativ:
    "... verpflichtet sich der Arbeitgeber, ein qualifiziertes Zeugnis mit der Bewertung sehr gut auszustellen."
  • Betriebliche Altersversorgung

    Hier ist die Entscheidung nicht leicht. Entweder lassen Sie sich die von Ihnen gezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zurückzahlen oder führen sie weiter. Ihr Betriebsrat wird Ihnen bei Ihrer Entscheidung behilflich sein.

    Formulierungsbeispiel:
    "... verpflichtet sich der Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung geleisteten Beiträge an diesen zurückzuzahlen."

    Alternativ:
    "... will der Arbeitnehmer die bestehende betriebliche Altersversorgung weiterführen und verpflichtet sich zur Zahlung der monatlichen Beiträge an die Versicherungsgesellschaft. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf den Arbeitnehmer zu übertragen."
Zuletzt aktualisiert am 03.11.2010

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