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Zeugnisklage

... gerichtliche Weichenstellung

 

 

Um es vorweg zu nehmen: Ersparen Sie sich möglichst einen Rechtsstreit um Ihr Zeugnis und setzen Sie auf eine außergerichtliche Regelung.

Vor Gericht

Lässt sich außergerichtlich wirklich nichts regeln, kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber geklagt werden

entweder

  • auf Erteilung eines Zeugnisses, wenn er noch keines ausgestellt hat. Beantragen Sie ein Urteil, wonach Ihr Ex-Chef ein wohlwollendes, auf Leistung und Führung bezogenes Zeugnis auszustellen hat. Erläutern Sie Zeitraum und Aufgaben und dass Sie noch kein Zeugnis erhalten haben.
oder

  • auf ein bestimmtes Zeugnis, wenn Ihnen eine mangelhafte Beurteilung vorliegt.
    Beantragen Sie ein Urteil, wonach Ihr Ex-Chef in das Zeugnis Ihre genau formulierten Wünsche aufzunehmen hat.

Der Beweis

Im Grundsatz muss in einem solchen Prozess Ihr Arbeitgeber beweisen, dass er Sie zutreffend beurteilt hat und dass sein Zeugnis inhaltlich nicht zu beanstanden ist.

Spezialistentum

Sofern Sie sich auf den Zeugnisberichtigungskrieg vor Gericht einlassen, sollten Sie sich dort von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser formuliert mit Ihnen Ihr Wunschzeugnis und beantragt, Ihren Arbeitgeber zur Abgabe dieses Zeugnisses zu verurteilen. Das Gericht wird dann das Zeugnis prüfen und bei Bedarf Formulierungen zur gütlichen Einigung vorschlagen.

Tipp!

Fachanwälte für Arbeitsrecht sind mit dem Formulierungskatalog der Zweideutigkeiten vertraut. Ihre Rechtsschutzversicherung kennt Spezialisten und vermittelt Sie gerne weiter.

Das Risiko

Zeigen sich weder Sie noch Ihr Kontrahent vor dem Arbeitsgericht kompromissbereit, stürzen Sie womöglich ehemalige Kollegen in Gewissenskonflikte. Bei diesen wird sich nämlich das Gericht in einer Beweisaufnahme über Ihre beruflichen Leistungen informieren. Unangenehm für Ihre ehemaligen Berufsgenossen.

Das neue Zeugnis

Was lange währt, wird endlich gut - muss es aber nicht.

Vergleich

Hat das Gericht Sie und Ihren Ex-Chef von einem Kompromiss überzeugt, muss Ihr Arbeitgeber den ausgehandelten Wortlaut in das Zeugnis übernehmen und es Ihnen erneut ausstellen. Damit ist dann Ihr Ziel - vielleicht auch mit Abstrichen - erreicht.

Urteil

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen bis zum Urteil des Arbeitsgerichtes das Zeugnis vorenthalten und bleibt auch trotz der Gerichtsentscheidung stur, können Sie ihn jetzt durch einen Antrag auf Zwangsgeld (Erklärungsbedarf) dazu zwingen. Allerdings erreichen Sie dadurch kein Zeugnis mit bestimmtem Wortlaut.

Wurde der Arbeitgeber rechtskräftig zur Änderung des Zeugnisses verurteilt und berücksichtigt dies nicht, kann ihn ebenfalls eine gerichtliche Zwangsgeldauflage zum Handeln zwingen.

Fazit

Oft wird es aber gar nicht so weit kommen, weil Ihr Arbeitgeber Sie ohne Streit schlicht loswerden möchte. Schon aus Bequemlichkeit wird er Sie womöglich wegloben. Oder er wählt Formulierungen, von denen er sich keine Schwierigkeiten, sondern Ihre Zufriedenheit erhofft.
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Zuletzt aktualisiert am 25.01.2011

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