Ihr Schreibtisch quillt über. In der vereinbarten Arbeitszeit von 35 Stunden wöchentlich ist das Arbeitspensum nicht zu schaffen. Ob Sie Überstunden leisten müssen und wann Sie pünktlich in den Feierabend können, richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag.
Von Pflicht zur Fron?
Was Überstunden sind
Arbeiten Sie über die für Ihr
Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus, leisten Sie
Überstunden.
Im Grundsatz sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Feierabend den Überstunden zu opfern. Schließlich war die vereinbarte Arbeitszeit ein wichtiger Grund für Sie, genau diese Arbeitstelle zu besetzen. Und außerdem: Die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag sagen Ihnen die Zeiten Ihrer Schaffenskraft ausdrücklich zu.
Die Ausnahmen
Arbeitsvertragliche Regelung von Überstunden
Möchte sich Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitstreue auch während sonst üblicher Mußestunden versichern, wird er dies in den Arbeitsvertrag schreiben.
Bevor Sie also den Wunsch Ihres Chefs mit empörtem Kopfschütteln quittieren, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Sie sind nämlich zum betrieblichen Eifer nach Dienstschluss verpflichtet, wenn Sie sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet haben.
Finden Sie eine Klausel in Ihrem Vertrag nach der Sie "auf Anordnung Überstunden zu leisten haben, soweit dies betrieblich erforderlich ist", müssen Sie sich fügen.
Tipp!
Nach spätestens zehnstündiger Arbeitsfron ist aber endgültig Schluss. Länger dürfen Sie normaler Weise nach dem Arbeitszeitgesetz nicht arbeiten.
Notarbeit
Sind Überstunden in Ihrem Arbeitsvertrag kein Thema, kann Ihr Chef nur im
Notfall oder
außergewöhnlichen Fällen Überstunden anordnen.
Sollten technische Probleme, Überschwemmungen oder unvorhergesehene Stromausfälle den Arbeitsablauf behindern, verlangt Ihre
arbeitsvertragliche Treuepflicht besonderen Einsatz. In solchen Fällen können Sie sich also nicht auf die vereinbarte Arbeitszeit berufen.
Freizeitausgleich
Überstunden sind nach dem Arbeitszeitgesetz durch Freizeit auszugleichen und nicht zu bezahlen. Allerdings bestehen viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht nur auf einer
Vergütung der Mehrarbeit, sondern fordern weitere Prozent-Zuschläge.