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Dauer der Arbeitszeit

... wenn die Werkssirene heult und die Stechuhr stöhnt

 

 

Ihr Leben besteht leider nicht nur aus Freizeit.

Die Stunden für den Chef

Die Dauer Ihrer Arbeitszeit haben Sie entweder
  • arbeitsvertraglich vereinbart oder
  • innerhalb eines Tarifvertrages akzeptiert.
Hieraus ergeben sich die täglichen und wöchentlichen Mindestbedingungen. Die muss Ihr Arbeitgeber einhalten. Allerdings darf er Sie auch besser stellen, schlechter jedoch nicht.

Beispiel:

Sie haben arbeitsvertraglich eine 35-Stunden-Woche vereinbart, während der für Sie gültige Tarifvertrag eine 38,5-Stunden-Woche vorsieht. Für Sie gilt jedoch die günstigere einzelvertragliche Regelung.

Beispiel:
Sie haben arbeitsvertraglich eine 40-Stunden-Woche vereinbart, während der für Sie gültige Tarifvertrag eine 35-Stunden-Woche vorsieht. Für Sie gilt die günstigere tarifvertragliche Regelung.

Flexibilität durch Gesetz

Unternehmen sind an flexibler Arbeitszeit interessiert. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht dies und gibt betrieblichen Bedürfnissen viel Gestaltungsraum.

Geltungsbereich

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Ausnahmeregelungen sind zugelassen bei
  • leitenden Angestellten
  • Chefärzten
  • Kirchenmitarbeitern
  • Besatzungsmitgliedern von Schiffen und Flugzeugen.

Wie lange täglich?

Fleiß ist eine Tugend. Arbeiten Sie allerdings täglich länger als zehn Stunden, ruft Sie der Gesetzgeber in den Feierabend.

Innerhalb von sechs Monaten darf Ihre durchschnittliche werktägliche Tagesstundenzahl acht Stunden nicht überschreiten.

Wie es auch ein bisschen mehr sein darf

An Werktagen, also Montags bis Samstags, dürfen Sie nach dem Arbeitszeitgesetz höchstens acht Stunden, wöchentlich also 48 Stunden arbeiten.
Allerdings lässt das Gesetz auch ohne einen bestimmten Grund bis zu zehn Stunden täglich (60 Stunden wöchentlich) zu, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden täglich überschreiten.

1.Beispiel:

Sie arbeiten fünf Tage in der Woche, an vier Tagen kommen Sie auf 10 Stunden, am Freitag nur acht. Die Gesamtarbeitszeit: 48 Wochenarbeitsstunden. Gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen Sie damit nicht. Umgerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche kommen Sie auf die täglich zulässigen acht Stunden.

2.Beispiel:

Sie arbeiten sechs Tage in der Woche 10 Stunden. Das dürfen Sie immerhin bis zu 16 Wochen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen anschließend acht Wochen Freizeitausgleich erteilt.

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Ihrem Arbeitgeber dadurch höhere Maschinenlaufzeiten in der Hochsaison. Sind Produkte saisonal nicht mehr in dem Maße gefragt, kann er sie in dieser Zeit wieder abbauen.

Dies gelingt allerdings nur, wenn Tarifverträge seine Pläne nicht zu Ihrem Schutz einschränken.

Tipp!

Zurzeit ist tarifvertraglich eine Arbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche vereinbart. Außerdem ist festgelegt, dass die Stunden auf fünf Werktage (nicht auf sechs) verteilt werden.


Tarifverträge

In unserem Land sind etwa 70 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit Tarifbindung beschäftigt. Dabei müssen Sie nicht notwendigerweise Mitglied einer Gewerkschaft sein, dass ein Tarifvertrag auf Sie Anwendung findet. Oft wird die Gültigkeit eines bestimmten Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart.

Tipp!

Den für Sie geltenden Tarifvertrag hält die Personalabteilung für Sie zur Einsicht bereit.

Was möglich ist

Die nachfolgenden Abmachungen können Sie in Ihrem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden. Selbst, wenn diese nachteilig für Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen:
  • Tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung kann der Ausgleichszeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen gemäß einer Tariföffnungsklausel verlängert oder verkürzt werden.
  • Tarifvertraglich kann eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden an höchstens 60 Werktagen im Jahr ohne Festlegung eines Ausgleichszeitraums getroffen werden.
  • Tarifvertraglich kann eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden ohne Ausgleich getroffen werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.
Diese Vereinbarungen kann Ihr Arbeitgeber übrigens schriftlich mit Ihnen treffen, wenn Sie in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gewählt haben.

Was nicht möglich ist

Auch wenn Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung etwas anderes vereinbaren (würden): Länger als zehn Stunden täglich darf Ihre Arbeitskraft im Normalfall nicht gefordert werden. Es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Feierabend in Gefahr ...

... bei Notfällen oder andere außergewöhnlichen Ereignissen

In Notsituationen ist Ihr Arbeitgeber besonders auf Sie angewiesen. Wenn ein Rohrbruch den Betrieb unter Wasser setzt oder die gesamte Fracht zu verderben droht, lässt das Arbeitzeitgesetz noch längere Arbeitszeiten zu.

... bei Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Wenn Sie als Mitarbeiter in
  • Bau- und Montagebetrieben
  • Saison- und Kampagnebetrieben
  • kontinuierlichen Schichtbetrieben noch länger arbeiten sollen, ist dies nur mit einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung möglich.


Wichtige Vorschriften:
§ 3 ArbZG
§ 7 ArbZG
§ 14 ArbZG
§ 15 ArbZG
§ 22 ArbZG

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Zuletzt aktualisiert am 25.01.2011

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