Es kommt auf die Minute an! Denn wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz eingetroffen sind, möchten Sie auch bezahlt werden.
Wann die Arbeitszeit beginnt ...
... in Verwaltung und Dienstleistung
Gehören zu Ihrem Arbeitsanzug je nach Geschlecht Krawatte und Anzug oder Bluse und Kostüm? Sie dürfen damit rechnen, bereits mit dem Schritt in Ihr Dienstgebäude bezahlt zu werden.
... Mitarbeiter in der Produktion
Wenn Sie Blaumann, Kittel oder Overall bevorzugen, fällt bei Ihnen der Startschuss für das Geldverdienen meist erst nach dem Umkleiden beim Eintritt in die Werks- oder Produktionshalle. Das Anlegen Ihrer Arbeitskleidung versteht Ihr Arbeitgeber als Freizeit.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzlich ist der Beginn der Arbeitszeit nicht genau geregelt. Und auch die Arbeitsgerichte lassen Ihrem Arbeitgeber einen weiten Spielraum.
Der Arbeitgeber entscheidet ...
Ihr Arbeitgeber kann festlegen, ob die Arbeitszeit beginnt
- mit dem Durchschreiten des Haupttores
- beim Erreichen der Abteilung
- nach Anlegen der Dienstkleidung.
Tipp!
Sind Sie bei Ihrer Arbeit auf Schutzkleidung angewiesen, stehen viele Gerichte auf Ihrer Seite. In diesen Spezialanzug zu schlüpfen, bewerten sie als Arbeitszeit.
Es steht außerdem im Ermessen des Arbeitgebers, an welcher Stelle im Betrieb er Zeiterfassungsgeräte (Stechuhren) installiert.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Wie Sie es auch drehen und wenden möchten: Die Fahrtzeit von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstelle ist in den allermeisten Fällen keine Arbeitszeit.
Ausnahme:
Sollten Sie im Außendienst beschäftigt sein, gibt es Sonderregelungen. Die Fahrtzeit von Ihrem Büro daheim zum ersten Kundenbesuch und vom letzten
zurück nach Hause gilt für Sie als Arbeitszeit.
Tipp!
Ihr Betriebsrat kann im Rahmen seines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Einfluss nehmen. Sprechen Sie ihn darauf an.
Wichtige Vorschriften:
§ 2 ArbZG
§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG