Wenn es einmal im empfindlichen Getriebe zwischen Ihren Interessen und denen Ihres Chefs knirscht, regulieren meist die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag das sensible Empfinden. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Sie müssen auf Fristen achten.
Was sind Ausschlussfristen?
Finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag Begriffe wie
- Ausschlussklausel
- Verfallsklausel
- Verfallsfrist
- Verwirkungsklausel
meinen diese alle nur eines: Verfolgen Sie Ihre Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig, ist Ihr Anspruch unwiederbringlich erloschen.
Tipp!
In diesem Fall sollten Sie auf die Erfahrung Ihrer Rechtsschutzversicherung und eines im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwaltes nicht verzichten.
Die Treppe zum Erfolg
In den meisten Fällen bestehen vertragliche Ausschlussfristen aus zwei Stufen, die Sie zur Erhaltung Ihres Anspruches erklimmen müssen.
Erste Stufe
Hier sind Sie verpflichtet, Ihre Rechte innerhalb eines im Vertrag bestimmten Zeitraumes
schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen.
Zweite Stufe
Straft Ihr Arbeitgeber Ihr fristgerechtes Schreiben entweder mit Nichtachtung oder Ablehnung, ist es Zeit für den zweiten Schritt. Innerhalb einer weiteren im Vertrag bestimmten Frist müssen Sie Ihren Anspruch
gerichtlich geltend machen, also das Arbeitsgericht um Hilfe bitten.
Nach der neuesten BAG-Entscheidung ist eine
dreimonatige Frist für eine gerichtliche Geltendmachung zulässig, kürzere Fristen sind unwirksam. Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für Verträge, die der Arbeitgeber mehrfach verwendet (sog. Formulararbeitsverträge).
Die erste Stufe (schriftliche Geltendmachung) darf in Anlehnung an diese BAG-Entscheidung wohl nicht kürzer als zwei Monate sein, hierzu hat sich das BAG jedoch noch nicht abschließend geäußert.
Unwirksame Ausschlussfristen
Nicht alles darf durch Ausschlussfristen geregelt werden. Diese können auch
unwirksam sein, wenn sie
- zu kurz sind
- unter missverständlicher Überschrift verborgen werden
- der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird, eine solche Benachteiligung ist z.B. dann anzunehmen, wenn die Ausschlussfrist nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfasst
- nicht die Folge benennen, das unwiederbringliche Verfallen des Anspruchs.
Tipp!
Die Gültigkeit verschiedener Ausschlussfristenklauseln ist umstritten. Sind Sie sich unsicher, ob die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag gültig ist, sollten Sie die Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und sich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts empfehlen lassen.
Wo Sie Ausschlussfristen finden
Informieren Sie sich rechtzeitig. Denn wirksame Ausschlussfristen können außer in Ihrem Arbeitsvertrag auch enthalten sein
- im für Sie gültigen Tarifvertrag
- in einer Betriebsvereinbarung.
Tipp!
Ihr Chef muss Ihnen den gültigen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen zugänglich machen. Vernachlässigt er diese Pflicht, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat.